WIR für ÖSTERREICH:
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Spenden an die Partei "WIR für ÖSTERREICH":


Mit den Spendengeldern finanzieren wir die Behördengebühren zu den Volksbegehren, Werbematerial,
Rechtskosten, Internetprovider, Webseitenprogrammierung und Kosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
 

Hinweise:

* Anonyme Spenden muss eine Partei ab 500 Euro an den Rechnungshof melden. 
Qu.: § 6 Abs. 6 Punkt 8 Parteiengesetz.

* Spenden, deren Gesamtbetrag in einem Kalenderjahr (Rechenschaftsjahr) den Betrag von 2.500 Euro übersteigen, sind unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders auszuweisen. 
Qu.: § 6 Abs. 4 Parteiengesetz.

* Pro Spender, gleichgültig ob es sich dabei um eine juristische oder eine natürliche Person handelt, sind pro Kalenderjahr Spenden an eine politische Partei im Sinne des § 2 Z. 1 nur in der Höhe von insgesamt € 7.500 zulässig
Qu. §6 Abs. 5 Parteiengesetz.

* Jede politische Partei im Sinne des § 2 Z. 1 darf pro Kalenderjahr höchstens Spenden im Gesamtwert von € 750.000 annehmen
Qu. §6 Abs. 1a Parteiengesetz.

* Spenden aus dem Ausland sind mittlerweile verboten
Qu.: § 6 Abs. 6 Punkt 6 Parteiengesetz.

Qu. =>  Parteiengesetz.
 
 

Bitte diese Grenzen beim Spenden nicht überschreiten.
Danke an alle unsere Spender schon im Voraus.

Wir haben bisher keine Parteienfinanzierung oder sonstige öffentlichen Gelder erhalten.
 
 

WIR für ÖSTERREICH
Anton Hagl Gasse 14-16/1/4,
3003 Gablitz

E-mail: info@wfoe.at
Telefon: 0676-403 90 90
Bundesobmann: Mag. Robert Marschall
 

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www.wfoe.at / Spenden WIR für ÖSTERREICH