WIR für ÖSTERREICH: Programm. Volksbegehren. Kontakt

Autobahnmaut / CETA / EURATOM / faires Wahlrecht / Volksabstimmungen /
Grenzschutz / Neutralität / weniger Fluglärm

rot-weiß-rot Farben
 

Diese Volksbegehren unterstützen wir für ÖSTERREICH:

Stimmberechtigung Volksbegehrengesetz:
§ 7. Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums (§ 6 Abs. 3) das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt und zum Stichtag in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.


Wichtige Infos:

9. März 2021: Verhandlungen im Umweltausschuß des Parlaments.
Das EURATOM-Ausstiegs-Volksbegehren wurde heute im Parlament von ÖVP-Grüne-SPÖ-NEOS genauso abgewürgt, wie alle bisherigen Volksbegehren der 2. Republik. Es gibt deshalb keine Volksabstimmung zum EURATOM-Ausstieg Österreichs. Dem Bevollmächtigen entzog der Grüne Vorsitzende des Worts und schmiß ihn raus, als er gerade über die Demokratiedefizite in Österreich sprach...
=> http://www.wfoe.at/volksbegehren/euratom-ausstieg.html
 

12. Jän. 2021: Parlamentarische Behandlung des EURATOM-Ausstiegs-Volksbegehrens

Alle Parlamentsparteien - bis auf die FPÖ - sind gegen einen EURATOM-Ausstieg Österreichs und alle Parteien sind gegen eine Volksabstimmung darüber.
Mehr Infos => http://www.wfoe.at/volksbegehren/euratom-ausstieg.html
 

29. Juni 2020: Ergebnis des EURATOM-Ausstiegs-Volksbegehren:
Alle Unterstützungserklärungen der Phase 1 (Einleitungsphase) wurden für Phase 2 angerechnet. Aktueller Stand per Montag 29.6.2020 um 19:40 Uhr: geschafft !!! 100.053 Unterschriften.
Um 20:00 Uhr war dann der Endstand mit 100.482 Unterschriften!
Geschafft !!!   DANKE Euch allen.

22. - 29. Juni 2020: Eintragungswoche für das EURATOM-Ausstiegs-Volksbegehren
Die Eintragungswoche  wird von 22. - 29. Juni 2020 stattfinden.
Stichtag ist der 25. Mai 2020.
Alle getätigten Unterstützungserklärungen der Phase 1 (Einleitungsphase) werden für die Phase 2 (Eintragungswoche) angerechnet. D.h. nur wer das EURATOM-Ausstiegs-Volksbegehren noch nicht unterschrieben hat, kann dies zwischen 22. - 29. Juni 2020 tun. Bei Unsicherheit einfach auf das Gemeindeamt / Magistrat gehen und nachfragen, ob Sie noch unterschreiben können. Gegebenenfalls dann auch bitte unterschreiben gehen.

6.2.2020: Nachträgliche Ablehnung von 5 der 6 Volksbegehren durch das Innenministerium:
Benachrichtigung über die Nicht-Durchführung der Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen „Faires Wahlrecht – Volksbegehren“, „Weniger Flug-lärm“, "Autobahnmaut abschaffen", "Österreichs Grenzschutz wiederherstellen" sowie „Österreichs Neutralität wiederherstellen" in Anwendung des § 9 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018.
Am 6.2.2020 änderte das Innenministerium die BMI-Webseite und jetzt ist nur mehr unser Volksbegehren "EURATOM-Ausstieg Österreichs" in der Liste der Volksbegehren, die man in der Woche vom 22. - 29.6.2020 unterschreiben kann.
Screenshot der BMI-Webseite vom 6. Feb. 2020:

Screenshot der BMI-Webseite vom 6.2.2020
Benachrichtigung über die Nicht-Durchführung der Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen „Faires Wahlrecht – Volksbegehren“, „Weniger Flug-lärm“, "Autobahnmaut abschaffen", "Österreichs Grenzschutz wiederherstellen" sowie „Österreichs Neutralität wiederherstellen" in Anwendung des § 9 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018.
"... Wie Ihnen mitgeteilt wurde, ist ex lege kein Eintragungsverfahren für ein Volksbegehren durchzuführen, wenn der Kostenbeitrag in der Höhe von 2.250 Euro für das jeweilige Volksbegehren nicht durch fristgerechte Überweisung innerhalb von 14 Tagen nach dem Tag der Verlautbarung an das Bundesministerium für Inneres erlegt wird (vgl. § 9 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018). In Bezug auf die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen „Faires Wahlrecht – Volksbegehren“, „Weniger Fluglärm“, „Autobahnmaut abschaffen“, „Österreichs Grenzschutz wiederherstellen“ sowie „Österreichs Neutralität wiederherstellen“ wurde der Kostenbeitrag jeweils nicht innerhalb der genannten Frist (vollständig) erlegt. Die jeweiligen Überweisungen hätten spätestens am letzten Tag der Frist erfolgen müssen. Die Kostenbeiträge sind beim Bundesministerium für Inneres bis heute nicht vollständig eingelangt. ..."

Dazu WFÖ:
Für uns ist entscheidend, dass das Innenministerium bereits alle 6 Volksbegehren genehmigt hatte.
Wir hatten bereits bei der Einreichung 500 € je Volksbegehren bezahlt.
     Warum sollten wir nachträglich weitere 2.250 € je Volksbegehren bezahlen?
Noch dazu für Volksbegehren, die keine Rechtsbindung erzeugen und im Parlament von den Angeordneten mehrheitlich abgelehnt werden. Kein einziges der bislang 45 Volksbegehren in der 2. Republik Österreichs hat bewirkt, dass anschließend eine Volksabstimmung durchgeführt wurde.
D.h. die Volksbegehren-Verfahren werden vom Parlament (= Volksvertreter?) zur Farce gemacht.
Wir haben jedenfalls gezeigt, dass wir deutlich mehr Unterstützungserklärungen sammeln können, als benötigt werden. Das ist umso beachtlicher, als die großen Medien - zwar Presseförderung und Sonder-Medienförderung kassieren - aber über unsere Volksbegehren so gut wie gar nicht berichtet haben.
Es scheint so, dass es bei Volksbegehren nicht um Bürgerbeteiligung geht, sondern um Kostenbeteiligung.
 

3.2.2020: Hier ein Screenshot von heute:
Bis zum 5.2.2020 sah dann die BMI-Webseite wie folgt aus:
Screenshot der BMI-Webseite vom 3.2.2020
 

20.1.2020: Das Innenministerium genehmigt die Einleitung aller 6 offenen Volksbegehren.
Gemäß § 6 Abs. 1 des Volksbegehrensgesetzes 2018 wurde den am 30. Dezember 2019 vorgelegten Anträgen auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung „Faires Wahlrecht - Volksbegehren“, "Weniger Fluglärm", "Autobahnmaut abschaffen", "EURATOM-Ausstieg", "Grenzschutz wiederherstellen" und "Neutralität wiederherstellen" stattgegeben.

30.12.2019: Die Einleitung der 6 Volksbegehren beantragt
Wir haben bei allen unseren Volksbegehren bereits die notwendigen Unterschriften gesammelt.
Die Eintragungswoche (Phase 2) haben wir heute beantragt. Der Innenminister muss bis Mitte Jänner 2020 entscheiden, ob er die Volksbegehren zuläßt.
Wir haben bei allen unseren Volksbegehren bereits deutlich mehr als die notwendigen 8.400 Unterschriften gesammelt. DANKE!

Aktueller Stand an Unterstützungserklärungen per 30. Dezember 2019 (= Einbringungstag):
Volksbegehren:  Einleitungs-
 phase:
Stand an UE 
per 30.12.2019
Phase:
EURATOM-Ausstieg   9.5.2018 - 
30.12.2019
     18.708 am 21.1.2020 vom Innenminister genehmigt.
Eintragungswoche: 22.6.-29.6.2020
Weniger Fluglärm   4.4.2018 - 
30.12.2019
     15.160 am 21.1.2020 vom Innenminister genehmigt
und am 6.2.2020 von ihm nachträglich abgelehnt.
Faires Wahlrecht   4.4.2018 - 
30.12.2019
     14.480 am 21.1.2020 vom Innenminister genehmigt
und am 6.2.2020 von ihm nachträglich abgelehnt.
Grenzschutz 
wiederherstellen
15.5.2018 -
30.12.2019
     12.834 am 21.1.2020 vom Innenminister genehmigt 
und am 6.2.2020 von ihm nachträglich abgelehnt.
Neutralität 
wiederherstellen
15.5.2018 - 
30.12.2019
     12.546 am 21.1.2020 vom Innenminister genehmigt 
und am 6.2.2020 von ihm nachträglich abgelehnt.
Autobahnmaut 
abschaffen
19.4.2018 - 
30.12.2019
     10.306 am 21.1.2020 vom Innenminister genehmigt 
und am 6.2.2020 von ihm nachträglich abgelehnt.

30.9.2019: Alle unsere Volksbegehren haben jetzt schon jeweils mehr als 8.400 Unterstützungserklärungen erreicht.
Das heißt, dass der Volkswille bereits ausreichend vorhanden ist und nachgewiesen werden kann.

26.9.2019: VfGH gibt der Anfechtung zum "Für verpflichtende Volksabstimmungen"-Volksbegehren nicht statt.
Der VfGH hat im Verfahren W III 1 / 2019-17 am 26. Sept. 2019 die Anfechtung seltsam abgelehnt.
Da sollte man sich schön langsam fragen, ob das nicht die reinste Willkür ist.
=> Für verpflichtende Volksabstimmungen-Volksbegehren

1.4.2019: Ergebnisse der Volksbegehren:
=> "Für verpflichtende Volksabstimmungen": 27.568 Stimmen
      (Anfechtung dazu am 7.5.2019 eingebracht)
=> "CETA-Volksabstimmung": 28.539 Stimmen

25.3.2019: Ö1-Radio: Zwei Volksbegehren starten.
"Zwei Volksbegehren liegen diese Woche auf und können unterschrieben werden. Beide wurden von EU-Gegner Robert Marschall initiiert. In einem werden verpflichtende Volksabstimmungen nach erfolgreichen Volksbegehren gefordert, im anderen eine Volksabstimmung zum Handelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada. ..."
Gestaltung: Monika Feldner-Zimmermann
Quelle: Ö1-Radio vom 25.3.2019

23.3.2019: "Zwei Volksbegehren liegen nächste Woche zur Eintragung auf.
Zwei vom EU-Gegner Robert Marschall initiierte Volksbegehren liegen von 25. März bis 1. April zur Eintragung auf. "Für verpflichtende Volksabstimmungen" und "CETA-Volksabstimmung" können nächste Woche entweder in den Eintragungslokalen aller österreichischen Gemeinden, online (mit Bürgerkarte bzw. Handy-Signatur) oder auf Antrag vor einer "mobilen Eintragungsbehörde" unterschrieben werden. ...
   Aber alle Stimmberechtigten können auch während der Eintragungswoche zehn weitere Initiativen am Gemeindeamt oder online unterstützen. Sie stehen noch in der ersten Phase, sammeln also Unterstützungserklärungen für den Einleitungsantrag. Sechs davon hat ebenfalls EU-Austrittspartei-Chef Marschall initiiert, und zwar zu den Themen Fluglärm, Autobahnmaut, EURATOM-Ausstieg, Grenzschutz, Neutralität und Wahlrecht. ... "
Qu. Kleine Zeitung vom 23.3.2019 , Salzburger Nachrichten vom 23.3.2019 und OÖ-Volksblatt vom 23.3.2019

4.3.2019: "Kundmachung: Eintragungsverfahren für die Volksbegehren:
Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 — VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist von Montag, 25. März 2019, bis (einschließlich) Montag, 1. April 2019, in jeder Gemeinde in den Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu den Volksbegehren „Für verpflichtende Volksabstimmungen" und „CETA-Volksabstimmung" durch eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren). ..."
Qu.: MeinBezirk.at vom 4.3.2019
 



Die einzelnen WFÖ-Volksbegehren:

Volksbegehren EURATOM-AUsstieg Österreichs
EURATOM-Ausstieg Österreichs:
"... Wir regen an, der Nationalrat möge durch verfassungsgesetzliche Maßnahmen sicherstellen, dass die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung verpflichtet sind, sich bei Verhandlungen und Abstimmungen in der EU und der Europäischen Atomgemeinschaft EURATOM für einen sofortigen Ausstieg Österreichs aus dem EURATOM-Vertrag einzusetzen."
Eintragungszeitraum: 9.5.2018 bis 30.12.2019 und 22. - 29.6.2020

Volksbegehren Österreichs Grenzschutz wiederherstellen
Österreichs Grenzschutz wiederherstellen:
"Wir wollen mehr Schutz und Sicherheit in Österreich durch permanente und lückenlose Grenzkontrollen an der österreichischen Staatsgrenze. ..."
Wir regen daher eine Volksabstimmung über die Wiedereinführung von permanenten und lückenlosen Grenzkontrollen an der gesamten österreichischen Staatsgrenze sowie über den Austritt Österreichs aus dem Schengen-Abkommen an.
Der Eintragungszeitraum war von 15.5.2018 bis 30.12.2019.

Volksbegehren Österreichs Neutralität wiederherstellen
Österreichs Neutralität wiederherstellen:
"Wir sind für den Frieden. Die im Jahr 1955 beschlossene „immerwährende Neutralität“ Österreichs soll wiederhergestellt werden. ...
Wir regen daher eine sofortige bundesverfassungsgesetzliche Änderung an, die festlegt, dass durch Bundesgesetz eine Volksabstimmung über den Austritt Österreichs aus der NATO-Partnerschaft und aus PESCO (Permanent Structured Cooperation) beschlossen werden kann und muss."
Der Eintragungszeitraum war von 15.5.2018 bis 30.12.2019.

Volksbegehren Autobahnmaut abschaffen
Autobahnmaut abschaffen:
"Die Autobahnmaut auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen führt zu Umgehungsverkehr („Mautflüchtlinge“) durch die Gemeinden und Ortszentren. Das belastet die dort wohnende Bevölkerung unnötig mit Stau, Lärm, Abgasen und erhöhtem Unfallrisiko. Wir regen daher an, dass der Bundesgesetzgeber die Mautpflicht für österreichische Autobahnen und Schnellstraßen rasch beendet. ... "
Der Eintragungszeitraum war von 19.4.2018 bis 30.12.2019.
 

Volksbegehren Für ein faires WahlrechtFaires Wahlrecht - Volksbegehren:
"Wir sind für ein faires Wahlrecht. ...Wir regen die sofortige Streichung der derzeit bestehenden 4%-Sperrklausel in der Nationalrats-Wahlordnung und damit die Umsetzung des uneingeschränkten Verhältniswahlrechts laut der österreichischen Bundesverfassung an."
 

Der Eintragungszeitraum war von 4.4.2018 bis 30.12.2019.
.
Volksbegehren Weniger Fluglärm
Weniger Fluglärm:
"Der Flugverkehr ist die umweltschädlichste Verkehrsart. ... Wir fordern ein generelles Nachtflugverbot für Österreich von 22 bis 6 Uhr, die Einführung der Mineralölsteuerpflicht auf Luftfahrtbetriebsstoffe (Flugbenzin), sowie eine Umsatzsteuerpflicht auf Flugtickets und Flugbenzin. Die Halbierung der Flugabgabe seit 1.1.2018 sollte rückgängig gemacht werden."
Der Eintragungszeitraum war von 17.4.2018 bis 30.12.2019.
 .
Volksbegehren Für verpflichtende Volksabstimmungen
"Für verpflichtende Volksabstimmungen":
"... Daher regen wir eine Bundesverfassungs-gesetzes-Änderung derart an, dass eine Volksabstimmung über einen Gesetzesvorschlag innerhalb eines halben Jahres durchgeführt werden muss, wenn dies von mehr als 100.000 Wahlberechtigten verlangt wird und ebenso vor jeder Änderung der Bundesverfassung und vor dem Abschluss eines Staatsvertrages. Das Ergebnis einer jeden Volksabstimmung ist raschest umzusetzen."
Der Eintragungszeitraum war von 25. März - 1. April 2019.

Volksbegehren CETA-Volksabstimmung
CETA-Volksabstimmung:
"Wir sind gegen CETA!
Wir lehnen speziell die im CETA-Handelsvertrag mit Kanada vorgesehenen Sonderklagerechte für Unternehmen, die den Staat Österreich für ihre möglichen Investitionsverluste mittels privater Schiedsgerichte haftbar machen können, ab.
Die Volksvertreter mögen dazu eine Volksabstimmung beschließen. ..."
Der Eintragungszeitraum war von 25. März - 1. April 2019.
 
 


Presseaussendungen:

3x Klimaschutzvolksbegehren jetzt unterschreiben

Klimaschutz in Österreich!
Wie? Indem Sie die 3 Volksbegehren für mehr Klimaschutz unterschreiben: 1. Weniger Fluglärm (durch weniger Flugverkehr), 2. Autobahnmaut abschaffen (und damit den Umgehungsverkehr einsparen) und 3. EURATOM-Ausstieg Österreichs (Atomenergie ist nicht sicher).
   Der Flugverkehr ist die umweltschädlichste Verkehrsart überhaupt. Wir fordern ein generelles Nachtflugverbot für Österreich von 22 bis 6 Uhr, die Einführung der Mineralölsteuerpflicht auf Luftfahrt- betriebsstoffe (Flugbenzin), sowie eine Umsatzsteuerpflicht auf Flugtickets und Flugbenzin. Es ist nicht einzusehen, warum ausgerechnet Flugtickets und Flugbenzin in Österreich steuerbefreit sein sollen. Weiters sollte die Halbierung der Flugabgabe (seit 1.1.2018) wieder rückgängig gemacht werden.
   Liebe Österreicherinnen und Österreicher!
Sie können jetzt drei WFÖ-Volksbegehren für ein klimafreundliches Österreich bis zumindest 30. April 2019 unterschreiben. Tun Sie das.
Quelle: Mag. Robert Marschall, WFÖ-Obmann


Für ein Österreich das schützt: Grenzkontrollen & Neutralität

Wir sind für ein Österreich, das sein Volk schützt!
Wie? Hauptsächlich durch lückenlose und permanente Grenzkontrollen an der österreichischen Staatsgrenze.
Da die EU seit 24 Jahren keinen ausreichenden Grenzschutz der EU- Außengrenze bewerkstelligt hat, muss Österreich das nun selbst tun. Danach kann sinnvoller Weise mit Abschiebungen begonnen werden.
   Auch die „immerwährende“ Neutralität ist für Österreich von großer Bedeutung. Während die NEOS, ÖVP und FPÖ die militärische Neutralität Österreichs abschaffen oder aufweichen wollen, treten wir für die Beibehaltung der „immerwährenden“ Neutralität Österreichs ein.
Die EU („Friedensunion“) sollte alle EU-Mitgliedsländer ausschlie-
ßen, die Angriffskriege führen (z.B. Großbritannien & Frankreich).
   Liebe Österreicherinnen und Österreicher!
Sie können jetzt je ein Volksbegehren für ein sicheres Österreich unterschreiben.
Quelle: Mag. Robert Marschall, WFÖ-Obmann
 

Volksbegehren für eine CETA-Volksabstimmung eingebracht

Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) muss nun innerhalb der gesetzlichen 3-Wochenfrist (§3 Abs. 1 und §6 Abs. 1 VoBeG) bis 11. Jän. 2019 entscheiden, ob er das Volksbegehren für eine „CETA- Volksabstimmung“ zuläßt und wann der Eintragungszeitraum sein wird.
   Am 21.12.2018 hat Mag. Robert Marschall als Mitinitiator und Bevollmächtigter des Volksbegehrens für eine CETA-Volksabstimmung den Einleitungsantrag beim österreichischen Innenministerium eingebracht. Der Antrag ist von 12.721 Unterstützungserklärungen unterstützt, somit von weit mehr als den erforderlichen 8.400.
"WIR für ÖSTERREICH" (WFÖ) ist Betreiber des Volksbegehrens.
    Laut Umfragen sind 73%-75% der Österreicher GEGEN CETA.
Der Nationalrat stimmte hingegen am 13.6.2018 mit 66% FÜR den CETA-Vertrag. ÖVP, FPÖ und NEOS stimmten in weiterer Folge sogar GEGEN eine Volksabstimmung über den CETA-Vertrag.
D.h. die angeblichen Volksvertreter von ÖVP, FPÖ und NEOS haben nicht nur gegen den Willen des österreichischen Volks gestimmt sondern auch noch verhindert, dass das österreichische Volk über das CETA-Freihandelsabkommen abstimmen kann. Das ist ein grober Missbrauch der angeblich „repräsentativen“ Demokratie, der nur mehr durch die direkte Demokratie repariert werden kann.
    „WIR für ÖSTERREICH“, wir vertreten die Interessen des österreichischen Volkes.
Wir wollen dem österreichischen Volk eine Volksabstimmung zum CETA-Freihandelsabkommen ermöglichen. Demokratie funktioniert auf Dauer nur, wenn das Volk entscheiden kann und nicht, wenn das Volk von seinen gewählten Volksvertretern teilweise entmündigt wird. Das österreichische Volk muss als Souverän die Möglichkeit haben, seinen mehrheitlichen Willen durchzusetzen, andernfalls führt das jetzige demokratische System in Österreich in die Bedeutungslosigkeit.
Quelle: Mag. Robert Marschall, WFÖ-Obmann
 



So können Sie eine Unterstützungserklärung unterschreiben:


Online über Internet     oder       Offline am Amt.
Wir empfehlen die Internet-Variante.
Wenn Sie die Handy-Anmeldung einmal erledigt haben, dann haben Sie die höchstmögliche Anonymität und in Zukunft große Vorteile bei der Unterstützung aller weiteren Volksbegehren. Diese können Sie dann mit ein paar Mausklicks erledigen. Ca. 1 Million (!) Österreicher nutzen bereits diese Möglichkeit der elektronischen Signatur über Internet.

   Vorteile Online-Unterstützung über Internet:
* Ihr Bürgermeister, Vizebürgermeister, Amtsleiter, Sachbearbeiter erfährt nichts davon,
ob und welche Volksbegehren Sie unterstützt haben. Für manche Leute in kleinen Gemeinden kann das sehr wichtig sein. Eine Unterstützung über das Internet gibt Ihnen bei Unterstützungserklärungen von Volksbegehren eine höhere Anonymität, als eine Unterschrift auf Papier, wo ein Original am Amt bleibt.
* Sie ersparen sich die Zeit und Mühe aufs Amt zu fahren bzw zu gehen.
* Sie haben am Amt keine Wartezeit.
* Sie haben im Internet längere Öffnungszeiten, nämlich 0-24 Uhr von Montag - Sonntag.

    Vorteile Offline-Unterstützung am Amt:
Sie brauchen keinen Computer, keinen Internetzugang, keine Handy-Registrierung.
Formulare für die Unterstützungserklärungen liegen auf den Ämtern auf.
 .


Ablauf der (Online-) Unterstützung über Internet:

1. Sie können ein Volksbegehrens über Internet + Handy nur durchführen, wenn Sie Ihr Handy bereits
    registrieren haben lassen. (Falls Ihr Handy noch nicht für elektronische Signatur registriert ist,
    finden Sie hier die => Registrierungsstellen für eine elektronische Signatur; (z.B. Bezirksämter,
    Bezirkshauptmannschaften, Finanzämter, Krankenkassen, Kammern)
    Die Registrierung und Benützung ist für Sie kostenlos. Die Kosten trägt der Bund.
    Bei der Anmeldung hinterlegen Sie ein Passwort / Codenummer für Ihr Handy bei der Registrierungsstelle.
    .

2. Einstieg auf der richtigen Webseite des Innenministeriums für => Online-Unterstützung von Volksbegehren

3. Auf "Handy-Signatur" klicken

4. Anmeldung:
    Mittels Ihrer Handynummer und Passwort anmelden / einloggen.

5. Dann erhalten Sie einen PIN-Code aufs Handy zugesandt.

6. Den zugesandten PIN-Code im Feld auf der Innenministeriums-Webseite eingeben
    und zu den laufenden Volksbegehren weitersurfen.

7. Dann werden ihnen alle derzeit laufenden Volksbegehren angezeigt.


Bildschirmausdruck "Volksbegehren" der Webseite des österr. Innenministeriums vom 30.10.2018,
wobei die aktuellen WFÖ-Volksbegehren hervorgehoben sind. Einfach auf die mit rotem Pfeil markierten "Unterstützen"-Button klicken.

    Von den angezeigten Volksbegehren nur die von Ihnen gewünschten Volksbegehren anklicken
    und freigeben.
    Damit ist die Unterstützung des jeweiligen Volksbegehren erfolgt.
    Sie können auch mehrere Volksbegehren anklicken und somit freigeben.
    Hinweis: Sobald Sie ein Volksbegehren unterstützt haben, können Sie das nicht mehr rückgängig machen.

8. Von der Webseite des Innenministeriums Abmelden = Aussteigen.
 

Ablauf der (Offline-) Unterstützung am Amt:


Unterstützungserklärung am Amt unterschreiben
 
 

1. Amtlichen Lichbildausweis einstecken (z.B. Führerschein, Personalausweis, Reisepass, ...)

2. zu den Öffnungszeiten aufs Amt gehen
    (Gemeindeamt, Rathaus, Magistratische Bezirksämter, Bürgerservicestellen.)

3. Unterschrift
(Formulare für die Unterstützungserklärungen liegen auf den Ämtern auf und
sind auch dort unterschrieben abzugeben.)
  .



 

Unsere Volksbegehrens-Hotline:


Telefon: 0676-403 9090   (7:30 - 22:00 Uhr)

Allgemeine Informationen über => Volksbegehren
 
 



Postings:

Unterstützungserklärung von Auslandsösterreichern ohne Handy-Signatur?
Sehr geehrtes Team von WFOE,
vielen Dank erstmal für Ihre tolle Webseite mit all den nützlichen Informationen!
Das ist Demokratieförderung!
Ich wende mich heute mit folgendem Anliegen an Sie. Könnten Sie mir sagen, wie Auslandsösterreicher aus dem Ausland Unterstützungserklärungen bzw. Volksbegehren unterschrieben können ohne nach Österreich zum Amt zu fliegen?
Und gibt es eine Möglichkeit die Handy-Signatur im Ausland zu beantragen?
Mit freundlichen Grüßen
Andreas S.   28. Okt. 2018

Antwort WFÖ: Ja das geht :-)
So kommen Sie im Ausland zu Ihrer Handy-Signatur:
Persönlich mit Ihrem Mobiltelefon unter Vorlage Ihres österreichischen Reisepasses oder Personalausweises + mit der Mobiltelefonnummer eines österreichischen oder eines ausländischen Mobilfunkbetreibers an den Österreichischen Botschaften/Generalkonsulaten in
   Berlin,   Bern,   Brüssel,   London,   Madrid,   Mailand,   München oder in   Stockholm.
Quelle => Info vom österr. Außenministerium

-----

Ein Volksbegehren gegen UNO-Migrationspakt wäre sinnvoll.
Wir bräuchten eigentlich ein Volksbegehren gegen den Migrationspakt der UNO, welcher unsere Souveränität in der Migrationsfrage aushebelt.
Franz V.    22.10.2018

Antwort WFÖ: Danke für Ihre Anregung.
Volksbegehren kann man nur auf die Veränderung - nicht für die Beibehaltung - der bestehenden Rechtslage einbringen.

Was kann man gegen den geplanten UNO-Migrationspakt jetzt schon tun?
   1. Volksbegehren für verpflichtende Volksabstimmungen bei internationalen Verträgen unterschreiben.
       => http://www.wfoe.at/volksbegehren/fuer-verpflichtende-Volksabstimmungen.html
   2. Österreichs Grenzschutz wiederherstellen.
       => http://www.wfoe.at/volksbegehren/grenzschutz-wiederherstellen.html
Haben Sie die beiden Volksbegehren schon unterschrieben?

Ein Volksbegehren gegen den UNO-Migrationspakt können wir erst dann beantragen, wenn dieser als Gesetz beschlossen und rechtskräftig wurde. Klingt absurd, ist aber geltende Rechtslage in Österreich.



 


www.wfoe.at / Volksbegehren für Österreich