Autobahnmaut
/ CETA / EURATOM
/ faires Wahlrecht /
Volksabstimmungen
/
Grenzschutz
/ Neutralität
/ weniger Fluglärm
Wichtige Infos:
9. März 2021: Verhandlungen im Umweltausschuß des Parlaments.
Das EURATOM-Ausstiegs-Volksbegehren wurde heute im Parlament von ÖVP-Grüne-SPÖ-NEOS
genauso abgewürgt, wie alle bisherigen Volksbegehren der 2. Republik.
Es gibt deshalb keine Volksabstimmung zum EURATOM-Ausstieg Österreichs.
Dem Bevollmächtigen entzog der Grüne Vorsitzende des Worts und
schmiß ihn raus, als er gerade über die Demokratiedefizite in
Österreich sprach...
=> http://www.wfoe.at/volksbegehren/euratom-ausstieg.html
12. Jän. 2021: Parlamentarische Behandlung des EURATOM-Ausstiegs-Volksbegehrens
Alle Parlamentsparteien - bis auf die FPÖ - sind gegen einen EURATOM-Ausstieg
Österreichs und alle Parteien sind gegen eine Volksabstimmung darüber.
Mehr Infos => http://www.wfoe.at/volksbegehren/euratom-ausstieg.html
29. Juni 2020: Ergebnis des EURATOM-Ausstiegs-Volksbegehren:
Alle Unterstützungserklärungen der Phase 1 (Einleitungsphase)
wurden für Phase 2 angerechnet. Aktueller Stand per Montag 29.6.2020
um 19:40 Uhr: geschafft !!! 100.053 Unterschriften.
Um 20:00 Uhr war dann der Endstand mit 100.482
Unterschriften!
Geschafft !!! DANKE
Euch allen.
22. - 29. Juni 2020: Eintragungswoche für das EURATOM-Ausstiegs-Volksbegehren
Die Eintragungswoche wird von 22. - 29. Juni 2020 stattfinden.
Stichtag ist der 25. Mai 2020.
Alle getätigten Unterstützungserklärungen der Phase
1 (Einleitungsphase) werden für die Phase 2 (Eintragungswoche) angerechnet.
D.h. nur wer das EURATOM-Ausstiegs-Volksbegehren noch nicht unterschrieben
hat, kann dies zwischen 22. - 29. Juni 2020 tun. Bei Unsicherheit einfach
auf das Gemeindeamt / Magistrat gehen und nachfragen, ob Sie noch unterschreiben
können. Gegebenenfalls dann auch bitte unterschreiben gehen.
6.2.2020: Nachträgliche Ablehnung von 5 der 6 Volksbegehren
durch das Innenministerium:
Benachrichtigung über die Nicht-Durchführung der Volksbegehren
mit den Kurzbezeichnungen „Faires Wahlrecht – Volksbegehren“, „Weniger
Flug-lärm“, "Autobahnmaut abschaffen", "Österreichs Grenzschutz
wiederherstellen" sowie „Österreichs Neutralität wiederherstellen"
in Anwendung des § 9 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018.
Am 6.2.2020 änderte das Innenministerium die BMI-Webseite und
jetzt ist nur mehr unser Volksbegehren
"EURATOM-Ausstieg Österreichs" in der Liste der
Volksbegehren, die man in der Woche vom 22. -
29.6.2020 unterschreiben kann.
Screenshot der BMI-Webseite vom 6. Feb. 2020:
Benachrichtigung über die Nicht-Durchführung der Volksbegehren
mit den Kurzbezeichnungen „Faires Wahlrecht – Volksbegehren“, „Weniger
Flug-lärm“, "Autobahnmaut abschaffen", "Österreichs Grenzschutz
wiederherstellen" sowie „Österreichs Neutralität wiederherstellen"
in Anwendung des § 9 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018.
"... Wie Ihnen mitgeteilt wurde, ist ex lege kein Eintragungsverfahren
für ein Volksbegehren durchzuführen, wenn der Kostenbeitrag
in der Höhe von 2.250 Euro für das jeweilige Volksbegehren nicht
durch fristgerechte Überweisung innerhalb von 14 Tagen nach dem Tag
der Verlautbarung an das Bundesministerium für Inneres erlegt wird
(vgl. § 9 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018). In Bezug auf die
Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen „Faires Wahlrecht – Volksbegehren“,
„Weniger Fluglärm“, „Autobahnmaut abschaffen“, „Österreichs Grenzschutz
wiederherstellen“ sowie „Österreichs Neutralität wiederherstellen“
wurde der Kostenbeitrag jeweils nicht innerhalb der genannten Frist (vollständig)
erlegt. Die jeweiligen Überweisungen hätten spätestens am
letzten Tag der Frist erfolgen müssen. Die Kostenbeiträge sind
beim Bundesministerium für Inneres bis heute nicht vollständig
eingelangt. ..."
Dazu WFÖ:
Für uns ist entscheidend, dass das Innenministerium
bereits alle 6 Volksbegehren genehmigt hatte.
Wir hatten bereits bei der Einreichung 500
€ je Volksbegehren bezahlt.
Warum sollten wir nachträglich
weitere
2.250 € je Volksbegehren bezahlen?
Noch dazu für Volksbegehren, die keine Rechtsbindung
erzeugen und im Parlament von den Angeordneten mehrheitlich abgelehnt werden.
Kein einziges der bislang 45 Volksbegehren in der 2. Republik Österreichs
hat bewirkt, dass anschließend eine Volksabstimmung durchgeführt
wurde.
D.h. die Volksbegehren-Verfahren werden vom
Parlament (= Volksvertreter?) zur Farce gemacht.
Wir haben jedenfalls gezeigt, dass wir deutlich
mehr Unterstützungserklärungen sammeln können, als benötigt
werden. Das ist umso beachtlicher, als die großen Medien - zwar Presseförderung
und Sonder-Medienförderung kassieren - aber über unsere Volksbegehren
so gut wie gar nicht berichtet haben.
Es scheint so, dass es bei Volksbegehren nicht
um Bürgerbeteiligung geht, sondern um Kostenbeteiligung.
3.2.2020: Hier ein Screenshot von heute:
Bis zum 5.2.2020 sah dann die BMI-Webseite wie folgt aus:
20.1.2020: Das Innenministerium genehmigt die Einleitung aller 6
offenen Volksbegehren.
Gemäß § 6 Abs. 1 des Volksbegehrensgesetzes 2018 wurde
den am 30. Dezember 2019 vorgelegten Anträgen auf Einleitung des Verfahrens
für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung „Faires Wahlrecht -
Volksbegehren“, "Weniger Fluglärm", "Autobahnmaut abschaffen", "EURATOM-Ausstieg",
"Grenzschutz wiederherstellen" und "Neutralität wiederherstellen"
stattgegeben.
30.12.2019: Die Einleitung der 6 Volksbegehren beantragt
Wir haben bei allen unseren Volksbegehren bereits die notwendigen Unterschriften
gesammelt.
Die Eintragungswoche (Phase 2) haben wir heute beantragt. Der Innenminister
muss bis Mitte Jänner 2020 entscheiden, ob er die Volksbegehren zuläßt.
Wir haben bei allen unseren Volksbegehren bereits deutlich mehr als
die notwendigen 8.400 Unterschriften gesammelt. DANKE!
Aktueller Stand an Unterstützungserklärungen per 30. Dezember 2019 (= Einbringungstag):
Volksbegehren: | Einleitungs-
phase: |
Stand an UE
per 30.12.2019 |
Phase: |
EURATOM-Ausstieg | 9.5.2018 -
30.12.2019 |
18.708 | am 21.1.2020 vom Innenminister genehmigt.
Eintragungswoche: 22.6.-29.6.2020 |
Weniger Fluglärm | 4.4.2018 -
30.12.2019 |
15.160 | am 21.1.2020 vom Innenminister genehmigt
und am 6.2.2020 von ihm nachträglich abgelehnt. |
Faires Wahlrecht | 4.4.2018 -
30.12.2019 |
14.480 | am 21.1.2020 vom Innenminister genehmigt
und am 6.2.2020 von ihm nachträglich abgelehnt. |
Grenzschutz
wiederherstellen |
15.5.2018 -
30.12.2019 |
12.834 | am 21.1.2020 vom Innenminister genehmigt
und am 6.2.2020 von ihm nachträglich abgelehnt. |
Neutralität
wiederherstellen |
15.5.2018 -
30.12.2019 |
12.546 | am 21.1.2020 vom Innenminister genehmigt
und am 6.2.2020 von ihm nachträglich abgelehnt. |
Autobahnmaut
abschaffen |
19.4.2018 -
30.12.2019 |
10.306 | am 21.1.2020 vom Innenminister genehmigt
und am 6.2.2020 von ihm nachträglich abgelehnt. |
30.9.2019: Alle unsere Volksbegehren haben jetzt schon jeweils mehr
als 8.400 Unterstützungserklärungen erreicht.
Das heißt, dass der Volkswille bereits ausreichend vorhanden
ist und nachgewiesen werden kann.
26.9.2019: VfGH gibt der Anfechtung zum "Für verpflichtende
Volksabstimmungen"-Volksbegehren nicht statt.
Der VfGH hat im Verfahren W III 1 / 2019-17 am 26. Sept. 2019 die Anfechtung
seltsam abgelehnt.
Da sollte man sich schön langsam fragen, ob das nicht die reinste
Willkür ist.
=> Für
verpflichtende Volksabstimmungen-Volksbegehren
1.4.2019: Ergebnisse der Volksbegehren:
=> "Für
verpflichtende Volksabstimmungen": 27.568 Stimmen
(Anfechtung dazu
am 7.5.2019 eingebracht)
=> "CETA-Volksabstimmung":
28.539 Stimmen
25.3.2019: Ö1-Radio: Zwei Volksbegehren starten.
"Zwei Volksbegehren liegen diese Woche auf und können unterschrieben
werden. Beide wurden von EU-Gegner Robert Marschall initiiert. In einem
werden verpflichtende Volksabstimmungen nach erfolgreichen Volksbegehren
gefordert, im anderen eine Volksabstimmung zum Handelsabkommen CETA zwischen
der EU und Kanada. ..."
Gestaltung: Monika Feldner-Zimmermann
Quelle: Ö1-Radio vom 25.3.2019
23.3.2019: "Zwei Volksbegehren liegen nächste Woche
zur Eintragung auf.
Zwei vom EU-Gegner Robert Marschall initiierte Volksbegehren liegen
von 25. März bis 1. April zur Eintragung auf. "Für verpflichtende
Volksabstimmungen" und "CETA-Volksabstimmung" können nächste
Woche entweder in den Eintragungslokalen aller österreichischen Gemeinden,
online (mit Bürgerkarte bzw. Handy-Signatur) oder auf Antrag vor einer
"mobilen Eintragungsbehörde" unterschrieben werden. ...
Aber alle Stimmberechtigten können auch während
der Eintragungswoche zehn weitere Initiativen am Gemeindeamt oder online
unterstützen. Sie stehen noch in der ersten Phase, sammeln also Unterstützungserklärungen
für den Einleitungsantrag. Sechs davon hat ebenfalls EU-Austrittspartei-Chef
Marschall initiiert, und zwar zu den Themen Fluglärm, Autobahnmaut,
EURATOM-Ausstieg, Grenzschutz, Neutralität und Wahlrecht. ... "
Qu. Kleine
Zeitung vom 23.3.2019 , Salzburger
Nachrichten vom 23.3.2019 und OÖ-Volksblatt
vom 23.3.2019
4.3.2019: "Kundmachung: Eintragungsverfahren für die Volksbegehren:
Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister
für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes
2018 — VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist von Montag, 25.
März 2019, bis (einschließlich) Montag, 1. April 2019, in jeder
Gemeinde in den Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen
und ihre Zustimmung zu den Volksbegehren „Für verpflichtende Volksabstimmungen"
und „CETA-Volksabstimmung" durch eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift
auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular
erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern
kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren). ..."
Qu.: MeinBezirk.at
vom 4.3.2019
EURATOM-Ausstieg Österreichs:
"... Wir regen an, der Nationalrat möge durch verfassungsgesetzliche
Maßnahmen sicherstellen, dass die zuständigen Mitglieder der
Bundesregierung verpflichtet sind, sich bei Verhandlungen und Abstimmungen
in der EU und der Europäischen Atomgemeinschaft EURATOM für einen
sofortigen Ausstieg Österreichs aus dem EURATOM-Vertrag einzusetzen."
Eintragungszeitraum: 9.5.2018 bis 30.12.2019
und 22. - 29.6.2020
Österreichs
Grenzschutz wiederherstellen:
"Wir wollen mehr Schutz und Sicherheit in Österreich durch
permanente und lückenlose Grenzkontrollen an der österreichischen
Staatsgrenze. ..."
Wir regen daher eine Volksabstimmung über die Wiedereinführung
von permanenten und lückenlosen Grenzkontrollen an der gesamten österreichischen
Staatsgrenze sowie über den Austritt Österreichs aus dem Schengen-Abkommen
an.
Der Eintragungszeitraum war von 15.5.2018 bis
30.12.2019.
Österreichs
Neutralität wiederherstellen:
"Wir sind für den Frieden. Die im Jahr 1955 beschlossene „immerwährende
Neutralität“ Österreichs soll wiederhergestellt werden. ...
Wir regen daher eine sofortige bundesverfassungsgesetzliche Änderung
an, die festlegt, dass durch Bundesgesetz eine Volksabstimmung über
den Austritt Österreichs aus der NATO-Partnerschaft und aus PESCO
(Permanent Structured Cooperation) beschlossen werden kann und muss."
Der Eintragungszeitraum war von 15.5.2018 bis
30.12.2019.
Autobahnmaut
abschaffen:
"Die Autobahnmaut auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen
führt zu Umgehungsverkehr („Mautflüchtlinge“) durch die Gemeinden
und Ortszentren. Das belastet die dort wohnende Bevölkerung unnötig
mit Stau, Lärm, Abgasen und erhöhtem Unfallrisiko. Wir regen
daher an, dass der Bundesgesetzgeber die Mautpflicht für österreichische
Autobahnen und Schnellstraßen rasch beendet. ... "
Der Eintragungszeitraum war von 19.4.2018 bis
30.12.2019.
Faires
Wahlrecht - Volksbegehren:
"Wir sind für ein faires Wahlrecht. ...Wir regen die sofortige
Streichung der derzeit bestehenden 4%-Sperrklausel in der Nationalrats-Wahlordnung
und damit die Umsetzung des uneingeschränkten Verhältniswahlrechts
laut der österreichischen Bundesverfassung an."
Der Eintragungszeitraum war von 4.4.2018 bis 30.12.2019.
.
Weniger Fluglärm:
"Der Flugverkehr ist die umweltschädlichste Verkehrsart. ...
Wir fordern ein generelles Nachtflugverbot für Österreich von
22 bis 6 Uhr, die Einführung der Mineralölsteuerpflicht auf Luftfahrtbetriebsstoffe
(Flugbenzin), sowie eine Umsatzsteuerpflicht auf Flugtickets und Flugbenzin.
Die Halbierung der Flugabgabe seit 1.1.2018 sollte rückgängig
gemacht werden."
Der Eintragungszeitraum war von 17.4.2018 bis
30.12.2019.
.
"Für
verpflichtende Volksabstimmungen":
"... Daher regen wir eine Bundesverfassungs-gesetzes-Änderung
derart an, dass eine Volksabstimmung über einen Gesetzesvorschlag
innerhalb eines halben Jahres durchgeführt werden muss, wenn dies
von mehr als 100.000 Wahlberechtigten verlangt wird und ebenso vor jeder
Änderung der Bundesverfassung und vor dem Abschluss eines Staatsvertrages.
Das Ergebnis einer jeden Volksabstimmung ist raschest umzusetzen."
Der Eintragungszeitraum war von 25. März
- 1. April 2019.
CETA-Volksabstimmung:
"Wir sind gegen CETA!
Wir lehnen speziell die im CETA-Handelsvertrag mit Kanada vorgesehenen
Sonderklagerechte für Unternehmen, die den Staat Österreich für
ihre möglichen Investitionsverluste mittels privater Schiedsgerichte
haftbar machen können, ab.
Die Volksvertreter mögen dazu eine Volksabstimmung beschließen.
..."
Der Eintragungszeitraum war von 25. März
- 1. April 2019.
Presseaussendungen:
Online über Internet oder
Offline am Amt.
Wir empfehlen die Internet-Variante.
Wenn Sie die Handy-Anmeldung einmal erledigt haben, dann haben Sie
die höchstmögliche Anonymität und in Zukunft große
Vorteile bei der Unterstützung aller weiteren Volksbegehren. Diese
können Sie dann mit ein paar Mausklicks erledigen. Ca. 1 Million
(!) Österreicher nutzen bereits diese Möglichkeit der elektronischen
Signatur über Internet.
Vorteile Online-Unterstützung
über Internet:
* Ihr Bürgermeister, Vizebürgermeister, Amtsleiter, Sachbearbeiter
erfährt nichts davon,
ob und welche Volksbegehren Sie unterstützt haben. Für manche
Leute in kleinen Gemeinden kann das sehr wichtig sein. Eine Unterstützung
über das Internet gibt Ihnen bei Unterstützungserklärungen
von Volksbegehren eine höhere Anonymität, als eine Unterschrift
auf Papier, wo ein Original am Amt bleibt.
* Sie ersparen sich die Zeit und Mühe aufs Amt zu fahren
bzw zu gehen.
* Sie haben am Amt keine Wartezeit.
* Sie haben im Internet längere Öffnungszeiten, nämlich
0-24 Uhr von Montag - Sonntag.
Vorteile Offline-Unterstützung
am Amt:
Sie brauchen keinen Computer, keinen Internetzugang, keine Handy-Registrierung.
Formulare für die Unterstützungserklärungen liegen auf
den Ämtern auf.
.
2. Einstieg auf der richtigen Webseite des Innenministeriums für => Online-Unterstützung von Volksbegehren
3. Auf "Handy-Signatur" klicken
4. Anmeldung:
Mittels Ihrer Handynummer und Passwort anmelden
/ einloggen.
5. Dann erhalten Sie einen PIN-Code aufs Handy zugesandt.
6. Den zugesandten PIN-Code im Feld auf der Innenministeriums-Webseite
eingeben
und zu den laufenden Volksbegehren weitersurfen.
7. Dann werden ihnen alle derzeit laufenden Volksbegehren angezeigt.
Bildschirmausdruck "Volksbegehren" der Webseite des österr. Innenministeriums
vom 30.10.2018,
wobei die aktuellen WFÖ-Volksbegehren hervorgehoben sind. Einfach
auf die mit rotem Pfeil markierten "Unterstützen"-Button klicken.
Von den angezeigten Volksbegehren nur die von
Ihnen gewünschten Volksbegehren anklicken
und freigeben.
Damit ist die Unterstützung des jeweiligen
Volksbegehren erfolgt.
Sie können auch mehrere Volksbegehren anklicken
und somit freigeben.
Hinweis: Sobald Sie ein Volksbegehren unterstützt
haben, können Sie das nicht mehr rückgängig machen.
8. Von der Webseite des Innenministeriums Abmelden = Aussteigen.
1. Amtlichen Lichbildausweis einstecken (z.B. Führerschein, Personalausweis, Reisepass, ...)
2. zu den Öffnungszeiten aufs Amt gehen
(Gemeindeamt, Rathaus, Magistratische Bezirksämter,
Bürgerservicestellen.)
3. Unterschrift
(Formulare für die Unterstützungserklärungen liegen
auf den Ämtern auf und
sind auch dort unterschrieben abzugeben.)
.
Telefon: 0676-403 9090 (7:30 - 22:00 Uhr)
Allgemeine Informationen über => Volksbegehren
Antwort WFÖ: Ja das geht :-)
So kommen Sie im Ausland zu Ihrer Handy-Signatur:
Persönlich mit Ihrem Mobiltelefon unter
Vorlage Ihres österreichischen Reisepasses oder Personalausweises
+ mit der Mobiltelefonnummer eines österreichischen oder eines ausländischen
Mobilfunkbetreibers an den Österreichischen Botschaften/Generalkonsulaten
in
Berlin, Bern,
Brüssel, London, Madrid, Mailand,
München oder in Stockholm.
Quelle => Info
vom österr. Außenministerium
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Ein Volksbegehren gegen UNO-Migrationspakt wäre sinnvoll.
Wir bräuchten eigentlich ein Volksbegehren gegen den Migrationspakt
der UNO, welcher unsere Souveränität in der Migrationsfrage aushebelt.
Franz V. 22.10.2018
Antwort WFÖ: Danke für Ihre Anregung.
Volksbegehren kann man nur auf die Veränderung
- nicht für die Beibehaltung - der bestehenden Rechtslage einbringen.
Was kann man gegen den geplanten UNO-Migrationspakt
jetzt schon tun?
1. Volksbegehren für verpflichtende
Volksabstimmungen bei internationalen Verträgen unterschreiben.
=> http://www.wfoe.at/volksbegehren/fuer-verpflichtende-Volksabstimmungen.html
2. Österreichs Grenzschutz
wiederherstellen.
=> http://www.wfoe.at/volksbegehren/grenzschutz-wiederherstellen.html
Haben Sie die beiden Volksbegehren schon unterschrieben?
Ein Volksbegehren gegen den UNO-Migrationspakt können wir erst dann beantragen, wenn dieser als Gesetz beschlossen und rechtskräftig wurde. Klingt absurd, ist aber geltende Rechtslage in Österreich.
www.wfoe.at / Volksbegehren für Österreich |