Autobahnmaut / CETA / EURATOM / faires Wahlrecht / Volksabstimmungen / Grenzschutz / Neutralität / weniger Fluglärm
Übersicht:
Text des Volksbegehrens
Eintragungsfrist
Eintragungsorte
Gründe für das Volksbegehren
Aktueller
Stand an Unterstützungserklärungen
Initiatoren des Volksbegehrens
Rechtsgrundlagen
Resümee und Anregung von "WIR für ÖSTERREICH"
Weiterführende
Informationen über das Faire Wahlrecht
Postings
Bei Interesse an weiteren Informationen (ca. 1x
im Monat), bitte hier anmelden =>
WFÖ-Rundschreiben
Kontakt: info@wfoe.at
Bevollmächtigter des Volksbegehrens Mag.
Marschall: 0676-403 90 90.
Bitte um => Spenden
mit Text "faires Wahlrecht" zur Bewerbung dieses Volksbegehrens.
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Faires
Wahlrecht - Volksbegehren:
"Wir sind für ein faires Wahlrecht.
Derzeit werden Kleinparteien,
die bei einer Wahl weniger als 4 Prozent der gültigen Stimmen erhielten,
die ihnen laut Bundesverfassung zustehenden Mandate weggenommen. Diese
Mandate werden anschließend auf die größeren Parteien
aufgeteilt.
Wir regen die sofortige Streichung der
derzeit bestehenden 4%-Sperrklausel in der Nationalrats-Wahlordnung
und damit die Umsetzung des uneingeschränkten Verhältniswahlrechts
laut
der österreichischen Bundesverfassung an."
.
Der Eintragungszeitraum für die Einleitung
(= Phase 1) war von 4.4.2018 bis 30.12.2019.
.
Der Betreiber eines Volksbegehren erhält
seit 1.1.2018 keine Personendaten der Unterstützer mehr.
Wenn Sie ein Volksbegehren über das Internet
unterstützen, dann erhält auch Ihr Gemeindeamt von Ihnen
als Unterstützer
KEINE Daten mehr, sondern nur mehr das Innenministerium.
Ablauf der => Online-Unterstützung
über Internet Mo-So
von 0-24 Uhr
Ablauf der => Offline-Unterstützung
am Amt zu den normale
Öffnungszeiten
(NEU seit 1.1.2018: Man kann in jeder Gemeinde
unterschreiben, nicht nur am Hauptwohnsitz)
Gleichzeitig können Sie auch gleich unsere
anderen laufendenen Volksbegehren unterschreiben:
siehe => laufende
Volksbegehren in Österreich.
.
In der übergeordneten österreichischen
Bundesverfassung steht geschrieben:
Artikel 26 (1) "Der Nationalrat wird vom Bundesvolk
auf Grund des gleichen, unmittelbaren, persönlichen, freien und geheimen
Wahlrechtes der Männer und Frauen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr
vollendet haben, nach den Grundsätzen der Verhältniswahl
gewählt.
Artikel 26 (2) "... Die Wahlordnung zum Nationalrat
hat ein abschließendes Ermittlungsverfahren im gesamten Bundesgebiet
vorzusehen, durch das sowohl ein Ausgleich der den wahlwerbenden Parteien
in den Wahlkreisen zugeteilten als auch eine Aufteilung der noch nicht
zugeteilten Mandate nach den Grundsätzen der Verhältniswahl
erfolgt. ..."
Da "Verhältniswahl" so oft in der Bundesverfassung
vorkommt und so wichtig ist, spricht man von einem Prinzip oder Baugesetz
der Bundesverfassung.
Die untergeordnete Nationalratswahlordnung verkehrt den Sinn der übergeordneten Bundesverfassung - in rechtswidriger Weise - ins Gegenteil und versucht die Bundesverfassung damit - auf rechtswidrige Weise - außer Kraft zu setzen. Statt eines Ausgleichs nach den Grundsätzen der Verhältniswahl laut der Bundesverfassung Artikel 26 (2) erfolgt ein Ausschluß jener Parteien, die weder ein Mandat in einem Wahlkreis noch die 4%-Hürde der abgegebenen gültigen Stimmen erzielt haben, auf Basis des §100 der Nationalrats-Wahlordnung. Und das geht so:
Untergeordnete Nationalrats-Wahlordnung (einfaches
Gesetz):
§100 (1) "Im zweiten Ermittlungsverfahren
nehmen Parteien teil, die im ersten Ermittlungsverfahren zumindest in einem
der Regionalwahlkreise ein Mandat oder im gesamten Bundesgebiet mindestens
4% der abgegebenen gültigen Stimmen erzielt haben."
§107 (2) “Parteien, denen im ganzen Bundesgebiet
kein Mandat in einem Regionalwahlkreis und weniger als 4% der abgegebenen
gültigen Stimmen zugefallen sind, haben im dritten Ermittlungsverfahren
auf die Zuweisung von Mandaten keinen Anspruch. ..."
Die aktuelle unfaire Verteilung der Mandate bei
einer Nationalratswahl in Österreich geschieht auf Basis der Nationalrats-Wahlwahlordnung,
die in diesem Punkt im Widerspruch zur übergeordneten österreichischen
Bundesverfassung steht! Was ist der Sinn dieser Regelung? Das Wahlergebnis
zu Gunsten der größeren Parteien zu verändern bzw. zu manipulieren.
Der Verfassungsbruch störte
den Verfassungsgerichtshof - und seine von ÖVP und SPÖ entsandten
Verfassungsrichter - bisher leider in seiner Rechtssprechung nicht. Alle
diesbezüglichen Wahlanfechtungen wurden von den Verfassungsrichtern
abgewiesen. Deshalb konnte dieser Mißstand auch bisher nicht über
den Rechtsweg beseitigt werden.
Fairness und Rechtmäßigkeit
sind wichtige Voraussetzung für den sozialen und politischen Frieden
im Land. Deshalb bedarf es eines fairen Wahlrechts, damit die repräsentative
Demokratie auch wirklich zu "repräsentativen" Mandatsverteilungen
führt und nicht verzerrt bleibt, wie es derzeit der Fall ist. Ein
faires Wahlrecht kann nur vom Volk gefordert werden, da die mittelgroßen
und großen gesetzgebenden Parlamentsparteien in eigener Sache befangen
sind.
Beispiele der Mandatsverschiebungen
der letzten 4 Nationalratswahlen in Österreich:
Bei der vergangenen Nationalratswahl 2019
waren den Linksparteien "JETZT", "KPÖ plus" und "Wandl" mit 5 geraubten
Mandaten die Hauptleittragenden. Bei der Nationalratswahl 2017 wurden
den Linksparteien "GRÜNE", "GILT", "KPÖ-Plus" insgesamt 10 Mandate
weggenommen. Bei der Nationalratswahl 2013 war die mitte-rechts-Partei
BZÖ mit 6 geraubten Mandaten die hauptleidtragende Partei. Der KPÖ
wurden 2 Mandate und der Piratenpartei 1 Mandat vorenthalten. Bei der Nationalratswahl
2008
wurden aufgrund des Mandatsraubes 5 Kleinparteien (LIF, FRITZ, KPÖ,
Rettet Österreich, Die Christen) der Einzug ins Parlament verweigert,
obwohl ihnen der Einzug aufgrund des Stimmenergebnisses laut Bundesverfassung
zugestanden wäre.
Diese einfach-gesetzliche Wahlmanipulation ist
ein Demokratie-Skandal ersten Ranges.
Sie wollen wir mit diesem Volksbegehren bekämpfen
und unterbinden.
Mandatsverschiebung aufgrund
der verfassungswidrigen 4%-Hürde
nach der Nationalratswahl am
29.9.2019:
.
Jenen Parteien wurden im Zeitraum 2019-2024 die
folgende Anzahl an Nationalratsmandaten weggenommen: |
Die Nutznießer der 4%-Hürde
inklusive Mandatsverschiebung |
JETZT: 1,9%: -3 Mandate | Liste KURZ / ÖVP 37,5%: +2 Mandate |
KPÖ Plus 0,8%: -1 Mandat | FPÖ 16,2%: +1 Mandat |
Wandl: 0,46%: - 1 Mandat | SPÖ 21,2%: +1 Mandat |
--- | GRÜNE 25,4%: +1 Mandat |
In Summe wurden 5 Mandate entgegen des
Artikels 26 der Bundesverfassung im Nationalrat verschoben.
3,2% der gültigen Stimmen der Nationalratswahl
2019 bleiben seither im Nationalrat unvertreten bzw. werden nicht repräsentiert.
______________
Mandatsverschiebung aufgrund
der verfassungswidrigen 4%-Hürde
nach der Nationalratswahl am
15.10.2017:
.
Jenen Parteien wurden im Zeitraum 2017-2019 die
folgende Anzahl an Nationalratsmandaten weggenommen: |
Die Nutznießer der 4%-Hürde
inklusive Mandatsverschiebung |
GRÜNE 3,8%: -7 Mandate | Liste KURZ / ÖVP 31,5%: +4 Mandate |
GILT 0,9%: -2 Mandate | SPÖ 26,9%: +3 Mandate |
KPÖ Plus 0,8%: -1 Mandat | FPÖ 26,0%: +3 Mandate |
--- | --- |
In Summe wurden 10 Mandate entgegen des
Artikels 26 der Bundesverfassung im Nationalrat verschoben.
5,5% der gültigen Stimmen der Nationalratswahl
2017 blieben im Zeitraum 2017-2019 im Nationalrat unvertreten bzw. wurden
nicht repräsentiert.
______________
Mandatsverschiebung aufgrund
der verfassungswidrigen 4%-Hürde
nach der Nationalratswahl am
16.10.2013:
.
Jenen Parteien wurden im Zeitraum 2013-2017 die
folgende Anzahl an Nationalratsmandaten weggenommen: |
Die Nutznießer der 4%-Hürde
inklusive Mandatsverschiebung |
BZÖ 3,5%: -6 Mandate | SPÖ 26,8%: +3 Mandate |
KPÖ 1,0%: -2 Mandate | ÖVP 24,0%: +3 Mandate |
Piratenpartei 0,80%: -1 Mandat | FPÖ 20,5%: +2 Mandate |
--- | Grüne: 12,4%: +1 Mandat |
In Summe wurden 9 Mandate entgegen des
Artikels 26 der Bundesverfassung im Nationalrat verschoben.
5,3% der gültigen Stimmen der Nationalratswahl
2017 blieben im Zeitraum 2013-2017 im Nationalrat unvertreten bzw. wurden
nicht repräsentiert.
______________
Mandatsverschiebung aufgrund
der verfassungswidrigen 4%-Hürde
nach der Nationalratswahl am
28.9.2008:
.
Jenen Parteien wurden im Zeitraum 2008-2013 die
folgende Anzahl an Nationalratsmandaten weggenommen: |
Die Nutznießer der 4%-Hürde
inklusive Mandatsverschiebung |
LIF 2,10%: -4 Mandate | SPÖ 29,3%: +3 Mandate |
FRITZ 1,80%: -3 Mandate | ÖVP 26,0%: +3 Mandate |
KPÖ 0,80%: -1 Mandat | FPÖ 17,5%: +2 Mandate |
Rettet Österreich 0,70%: -1 Mandat | BZÖ 10,7%: +1 Mandat |
Die Christen 0,60%: -1 Mandat | Grüne 10,4%: +1 Mandat |
In Summe wurden 10 Mandate entgegen des
Artikels 26 der Bundesverfassung im Nationalrat verschoben.
6,0% der gültigen Stimmen der Nationalratswahl
2017 blieben im Nationalrat 2008-2013 im Zeitraum unvertreten bzw. wurden
nicht repräsentiert.
______________
Soweit zum derzeitigen angeblichen "repräsentativen
Wahlrecht" in Österreich, das in Wirklichkeit gar nicht "repräsentativ"
ist, sondern zu bedeutsamen Verzerrungen und Verschiebungen bei der Mandatsvergabe
führt.
Jede Stimme sollte gleich viel wert sein, ist es aber
nicht. Denn das jetzige System bedeutet eine Diskriminierung jener
Wähler, die mit ihrer Stimme eine Partei gültig gewählt
haben, die nicht die 4%-Hürde erreicht hat. Diese Stimmen werden derzeit
wie ungültige Stimmen gezählt und bleiben bei der Mandatsvergabe
unberücksichtigt. Es wird dadurch dem Wählerwillen in verfassungswidriger
Weise widersprochen (Art. 26 B-VG).
Wie man bei den letzten vier Wahlgängen der Nationalratswahl
gesehen hat, sind vom derzeit unfairen Wahlrecht in Österreich abwechselnd
Links- oder Rechtsparteien betroffen. Das aktuell unfaire Wahlrecht hat
nichts mit dem Links-Rechts-Spektrum der Parteien zu tun, sondern ist eine
Unterdrückung der Kleinparteien durch die mittleren und großen
Parteien. Diese Unterdrückung wollen wir möglichst rasch durch
ein faires Wahlrecht beenden.
Die Mandatsvergabe ist auch deshalb so wichtig, weil an
ihr die Parteienförderung und somit die (faire) Finanzierung der
Parteien dranhängt. Derzeit fördern sich die großen
und mittleren Parteien leider unfairer Weise selbst am meisten, auf Kosten
der Kleinparteien und der Steuerzahler.
Weitere wichtige Gründe
für ein faires Wahlrecht:
* Ein faires Wahlrecht wirkt der Politikverdrossenheit
im Volk entgegen;
* Ein faires Wahlrecht erhöht den Wettbewerb
zwischen
den Parteien;
* Ein faires Wahlrecht begünstigt insgesamt
Werte wie "Fairness" und "Gerechtigkeit";
* Der Verfassungsgerichtshof mit seinen
14 Verfassungsrichtern (von ÖVP und SPÖ entsandt, seit Kurzem
auch von der FPÖ), war bisher
nicht Willens die klar verfassungswidrige 4%-Sperrklausel aufzuheben.
Das Volk kann daher die Verfassungsrichter
an die Bundesverfassung und an den bürgerlichen Wert
"Gerechtigkeit" durch Unterzeichnung
dieses Volksbegehrens
erinnern.
.
Bundesland | Unter- stützer |
Zeichnungs-
berechtigte |
Bundesland | Unter- stützer |
Zeichnungs-
berechtigte |
Burgenland | 359 | 232.781 | Steiermark | 1.980 | 962.792 |
Kärnten | 671 | 436.143 | Tirol | 808 | 541.688 |
Niederösterreich | 2.715 | 1.290.610 | Vorarlberg | 410 | 273.823 |
Oberösterreich | 1.864 | 1.101.596 | Wien | 5.097 | 1.147.268 |
Salzburg | 576 | 394.403 | ÖSTERREICH | 14.480 | 6.381.104 |
Unsere Ziele:
in Phase 1: mehr als 8.400 Unterstützungserklärungen
+ 2.250 € Gebühren
Das Erreichen von mindestens 8.400 Unterstützungserklärungen
ist bereits geschafft.
Der Einleitungsantrag mit den Unterstützungserklärungen
wurde bereits am 30.12.2019 eingereicht.
Bis 27. Jänner 2020 müssen die Gebühren (2.250 €)
bezahlt werden.
Bittte jetzt Spenden an:
Bankkonto: IBAN: AT44 4300 0404 9898 3002, Volksbank Wien AG; Kontoinhaber:
WIR für ÖSTERREICH.
Dann können wir die Phase 2 eines Volksbegehrens einleiten.
in Phase 2: mehr als 100.000 Unterstützungserklärungen
Ziel ist das Erreichen von 100.000 Unterstützungserklärungen
bis zum Ende der Eintragungswoche (voraussichtlich 22.-29. Juni 2019),
damit das Volksbegehren im Parlament behandelt werden muß.
Für die Eintragungswoche werden die Magistrate, Gemeindeämter
und Rathäuser den Inhalt des Volksbegehrens und die dafür verlängerten
Öffnungszeiten explizit kundmachen.
In Phase 2 erfolgt dann auch meistens eine Berichterstattung in den
Medien (oder auch nicht).
in Phase 3: Beschlußfassung im österreichischen Parlament
Beschlußfassung des fairen Wahlrechts in
Österreich durch den Nationalrat, wenn nicht anders geht auch mittels
Volksabstimmung.
.
* Wer darf das Volksbegehren unterschreiben?
Antwort: Zeichnungsberechtigt sind
alle Österreicher ab 16 Jahre, auch Auslandsösterreicher.
Rechtsgrundlage: §7 Volksbegehrensgesetz:
"Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums
(§ 6 Abs. 3) das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt und zum Stichtag
in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist."
.
Bundesverfassung:
Laut Bundesverfassung zählt jede Stimme
gleich viel und es müßten die Mandate entsprechend dem Verhältniswahlrecht
aufgeteilt werden. Das Verhältniswahlrecht ist laut österreichischer
Bundesverfassung uneingeschränkt gültig.
Artikel 26. B-VG
"(1) Der Nationalrat wird vom Bundesvolk auf
Grund des gleichen, unmittelbaren, persönlichen, freien und geheimen
Wahlrechtes der Männer und Frauen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr
vollendet haben, nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt."
Nationalrats-Wahlordnung (NRWO):
Mit der Nationalratswahl-Ordnung wird die österreichische
Bundesverfassung ausgehebelt, indem das laut Bundesverfassung uneingeschränkt
geltende Verhältniswahlrecht eingeschränkt wird und erst ab 4%
zum tragen kommt.
"§
100. (1) Im zweiten Ermittlungsverfahren nehmen Parteien teil,
die im ersten Ermittlungsverfahren zumindest in einem der Regionalwahlkreise
ein Mandat oder im gesamten Bundesgebiet
mindestens 4% der abgegebenen
gültigen Stimmen erzielt haben.
§107 (2)Parteien,
denen im ganzen Bundesgebiet kein Mandat in einem Regionalwahlkreis und
weniger
als 4% der abgegebenen gültigen Stimmen zugefallen sind, haben
im
dritten Ermittlungsverfahren auf die Zuweisung von Mandaten keinen
Anspruch. ..."
Hinweis:
Die 4%-Hürde (laut einfachgesetzlicher Nationalrats-Wahlordnung)
hat der Verfassungsgerichtshof - wo die 14 Verfassungsrichter mehrheitlich
von der ÖVP entsandt sind und minderheitlich von der SPÖ
entsandt sind - in der Entscheidung zu mehreren Wahlanfechtungen bisher
immer als verfassungskonform angesehen.
(Seit 2018 sind 2 Verfassungsrichter von der
FPÖ entsandt. Das ändert aber auch nichts an dem Mißstand.)
.
Deshalb haben WIR für ÖSTERREICH
dieses Volksbegehren ins Leben gerufen.
Wir hoffen auf eine breite Unterstützung
durch das österreichische Volk.
Die herrschenden Parteien - die ja das unfaire
Wahlrecht gemacht haben und vom unfairen Wahlrecht massiv begünstigt
werden - werden das wohl niemals von sich aus korrigieren.
Das Volk muss da schon selbst aktiv werden, wenn
es eine demokratische Verbesserung will.
Das österreichische Volk hat jetzt bei diesem
Volksbegehren die Möglichkeit dazu.
Wir alle unterzeichnen jetzt das "Faire Wahlrecht
- Volksbegehren", so rasch als möglich.
Nützen auch Sie Ihr Stimmrecht.
(Zeichnungsberechtigt sind alle Österreicher ab 16 Jahre.)
.
28.10.2018, IMAS-IWS-Studie: „Demokratie“ ist
in Bevölkerung fest verankert
Der Begriff „Demokratie“ ist im Bewusstsein der
Bevölkerung klar verankert, positiv besetzt und wird vor allem mit
dem Wahlrecht gedanklich verbunden, als gute Regierungsform bezeichnet
oder mit Zusammenhalt, Sicherheit bzw. Frieden in Verbindung gebracht,
wie aus der repräsentativen IMAS-Studie (2018) zum Thema „Demokratie
in den Augen der Bevölkerung“ – durchgeführt im Auftrag der Initiative
Standort OÖ. – hervorgeht.
„Im Gedenkjahr ,100 Jahre Republik
Österreich’
ist es sinnvoll, nach den politischen Erfahrungen dieser Epoche festzustellen,
dass Demokratie, Parlamentarismus und Soziale Marktwirtschaft die Grundlagen
für Freiheit, Sicherheit und Wohlstand in Österreich und in Europa
sind“, sagte dazu IWS-GF Gottfried Kneifel.
Drei von zehn Befragten – Bevölkerung
ab 16 Jahren – assoziieren mit dem Begriff „Demokratie“ das Wahlrecht,
freie Wahlen und den Umstand, dass das Volk seine Vertreter wählt.
Auf einer weiteren Ebene folgen die Meinungs-, Rede- und Pressefreiheit,
das Mitbestimmungsrecht, die Volksherrschaft, die Politik oder politische
Parteien allgemein.
Auch die Definition Österreichs
als demokratische Republik in der Bundesverfassung ist für die Österreicher
von höchster Bedeutung. Zwei Drittel der Befragten (67 Prozent) halten
diese Aussage für sehr wichtig. Nur eine absolute Minderheit von lediglich
zwei Prozent misst diesem Status der demokratischen Republik eine eher
geringe bzw. überhaupt keine Bedeutung bei.
Während die Teilnahme an demokratischen
Wahlen aller Art von rund 40 Prozent der Befragten genützt und auch
befürwortet wird, engagieren sich wesentlich weniger, wenn es etwa
um die Teilnahme an Demonstrationen und Kundgebungen (9 Prozent), Postings
im Internet (8 Prozent) bzw. um die Mitgliedschaft (7 Prozent) oder um
die Kandidatur in einer politischen Partei (2 Prozent) geht.
Die Initiative Wirtschaftsstandort
OÖ lässt periodisch von Meinungsforschungsinstituten die Einstellungen
zu aktuellen Themen in der Gesellschaft, Wirtschaft und Politik wissenschaftlich
erheben.
Presseaussendung: Initiative Wirtschaftsstandort
Oberösterreich, Prof. Gottfried Kneifel, IWS-Geschäftsführer
vom 28.10.2018
www.wfoe.at / Volksbegehren für ein "Faires Wahlrecht" | http://infokunst.at |