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Volksbegehren für ein "Faires Wahlrecht":


Übersicht:
Text des Volksbegehrens
Eintragungsfrist
Eintragungsorte
Gründe für das Volksbegehren
Aktueller Stand an Unterstützungserklärungen
Initiatoren des Volksbegehrens
Rechtsgrundlagen
Resümee und Anregung von "WIR für ÖSTERREICH"
Weiterführende Informationen über das Faire Wahlrecht
Postings
 

Bei Interesse an weiteren Informationen (ca. 1x im Monat), bitte hier anmelden => WFÖ-Rundschreiben
Kontakt: info@wfoe.at
Bevollmächtigter des Volksbegehrens Mag. Marschall: 0676-403 90 90.
Bitte um => Spenden mit Text "faires Wahlrecht" zur Bewerbung dieses Volksbegehrens.
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Was? Der Text des Volksbegehrens:


Faires Wahlrecht - Volksbegehren:
"Wir sind für ein faires Wahlrecht. Derzeit werden Kleinparteien, die bei einer Wahl weniger als 4 Prozent der gültigen Stimmen erhielten, die ihnen laut Bundesverfassung zustehenden Mandate weggenommen. Diese Mandate werden anschließend auf die größeren Parteien aufgeteilt.
     Wir regen die sofortige Streichung der derzeit bestehenden 4%-Sperrklausel in der Nationalrats-Wahlordnung und damit die Umsetzung des uneingeschränkten Verhältniswahlrechts laut der österreichischen Bundesverfassung an."
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Wann? Die Eintragungswoche:

Eintragungswoche: von 22. - 29. Juni 2020.
Dies wurde uns vom Innenministerium am 20. Jänner 2020 mit folgenden => Schreiben bekannt gegeben.
Allerdings wurden wir nachträglich mit Schreiben vom Innenministerium von 6. Februar 2020 über die Nicht-Durchführung dieses Volksbegehrens benachrichtigt. Einen Bescheid wollte uns das Innenministerium - trotz Nachfrage - keinen ausstellen. Das Gesetz habe "ex lege" entschieden, so ein zuständiger Vertreter der Wahlabteilung des Innenministeriums.
     Das Gesetz kann aber gar nicht von sich aus entscheiden. Eigentlich sollte die Behörde das Vorliegen oder Nicht-Vorliegen der gesetzlichen Bestimmungen prüfen und dann ihre Entscheidung - als Bescheid ? - kundtun. Gegen diesen Bescheid - wenn man einen hat - kann man dann akzeptieren oder sich beim Verfassungsgerichtshof beschweren.

Der Eintragungszeitraum für die Einleitung (= Phase 1)  war von 4.4.2018 bis 30.12.2019.
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Wo? im Internet + auf Ämtern:

So können Sie eine => Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren unterschreiben

Der Betreiber eines Volksbegehren erhält seit 1.1.2018 keine Personendaten der Unterstützer mehr.
Wenn Sie ein Volksbegehren über das Internet unterstützen, dann erhält auch Ihr Gemeindeamt von Ihnen als Unterstützer KEINE Daten mehr, sondern nur mehr das Innenministerium.
Ablauf der => Online-Unterstützung über Internet  Mo-So von 0-24 Uhr
Ablauf der => Offline-Unterstützung am Amt   zu den normale Öffnungszeiten
(NEU seit 1.1.2018: Man kann in jeder Gemeinde unterschreiben, nicht nur am Hauptwohnsitz)

Gleichzeitig können Sie auch gleich unsere anderen laufendenen Volksbegehren unterschreiben:
siehe => laufende Volksbegehren in Österreich.
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Warum? Gründe für das Volksbegehren "Faires Wahlrecht":

Derzeit werden aufgrund der 4%-Sperrklausel die Mandate nach einer Nationalratswahl in Österreich nicht fair verteilt. Kleinparteien werden die ihnen laut Bundesverfassung zustehenden Mandate von den mittleren und größeren Parteien per Gesetz "geraubt". Die Mandate werden nach einer Nationalratswahl in Österreich nicht nach dem - uneingeschränkten - Verhältniswahlrecht verteilt, so wie dies in der Bundesverfassung vorgesehen ist.

In der übergeordneten österreichischen Bundesverfassung steht geschrieben:
Artikel 26 (1) "Der Nationalrat wird vom Bundesvolk auf Grund des gleichen, unmittelbaren, persönlichen, freien und geheimen Wahlrechtes der Männer und Frauen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt.
Artikel 26 (2) "... Die Wahlordnung zum Nationalrat hat ein abschließendes Ermittlungsverfahren im gesamten Bundesgebiet vorzusehen, durch das sowohl ein Ausgleich der den wahlwerbenden Parteien in den Wahlkreisen zugeteilten als auch eine Aufteilung der noch nicht zugeteilten Mandate nach den Grundsätzen der Verhältniswahl erfolgt. ..."
Da "Verhältniswahl" so oft in der Bundesverfassung vorkommt und so wichtig ist, spricht man von einem Prinzip oder Baugesetz der Bundesverfassung.

Die untergeordnete Nationalratswahlordnung verkehrt den Sinn der übergeordneten Bundesverfassung - in rechtswidriger Weise - ins Gegenteil und versucht die Bundesverfassung damit - auf rechtswidrige Weise - außer Kraft zu setzen. Statt eines Ausgleichs nach den Grundsätzen der Verhältniswahl laut der Bundesverfassung Artikel 26 (2) erfolgt ein Ausschluß jener Parteien, die weder ein Mandat in einem Wahlkreis noch die 4%-Hürde der abgegebenen gültigen Stimmen erzielt haben, auf Basis des §100 der Nationalrats-Wahlordnung. Und das geht so:

Untergeordnete Nationalrats-Wahlordnung (einfaches Gesetz):
§100 (1) "Im zweiten Ermittlungsverfahren nehmen Parteien teil, die im ersten Ermittlungsverfahren zumindest in einem der Regionalwahlkreise ein Mandat oder im gesamten Bundesgebiet mindestens 4% der abgegebenen gültigen Stimmen erzielt haben."
§107 (2) “Parteien, denen im ganzen Bundesgebiet kein Mandat in einem Regionalwahlkreis und weniger als 4% der abgegebenen gültigen Stimmen zugefallen sind, haben im dritten Ermittlungsverfahren auf die Zuweisung von Mandaten keinen Anspruch. ..."

Die aktuelle unfaire Verteilung der Mandate bei einer Nationalratswahl in Österreich geschieht auf Basis der Nationalrats-Wahlwahlordnung, die in diesem Punkt im Widerspruch zur übergeordneten österreichischen Bundesverfassung steht! Was ist der Sinn dieser Regelung? Das Wahlergebnis zu Gunsten der größeren Parteien zu verändern bzw. zu manipulieren.
   Der Verfassungsbruch störte den Verfassungsgerichtshof - und seine von ÖVP und SPÖ entsandten Verfassungsrichter - bisher leider in seiner Rechtssprechung nicht. Alle diesbezüglichen Wahlanfechtungen wurden von den Verfassungsrichtern abgewiesen. Deshalb konnte dieser Mißstand auch bisher nicht über den Rechtsweg beseitigt werden.
     Fairness und Rechtmäßigkeit sind wichtige Voraussetzung für den sozialen und politischen Frieden im Land. Deshalb bedarf es eines fairen Wahlrechts, damit die repräsentative Demokratie auch wirklich zu "repräsentativen" Mandatsverteilungen führt und nicht verzerrt bleibt, wie es derzeit der Fall ist. Ein faires Wahlrecht kann nur vom Volk gefordert werden, da die mittelgroßen und großen gesetzgebenden Parlamentsparteien in eigener Sache befangen sind.

Beispiele der Mandatsverschiebungen der letzten 4 Nationalratswahlen in Österreich:
Bei der vergangenen Nationalratswahl 2019 waren den Linksparteien "JETZT", "KPÖ plus" und "Wandl" mit 5 geraubten Mandaten die Hauptleittragenden. Bei der Nationalratswahl 2017 wurden den Linksparteien "GRÜNE", "GILT", "KPÖ-Plus" insgesamt 10 Mandate weggenommen. Bei der Nationalratswahl 2013 war die mitte-rechts-Partei BZÖ mit 6 geraubten Mandaten die hauptleidtragende Partei. Der KPÖ wurden 2 Mandate und der Piratenpartei 1 Mandat vorenthalten. Bei der Nationalratswahl 2008 wurden aufgrund des Mandatsraubes 5 Kleinparteien (LIF, FRITZ, KPÖ, Rettet Österreich, Die Christen) der Einzug ins Parlament verweigert, obwohl ihnen der Einzug aufgrund des Stimmenergebnisses laut Bundesverfassung zugestanden wäre.

Diese einfach-gesetzliche Wahlmanipulation ist ein Demokratie-Skandal ersten Ranges.
Sie wollen wir mit diesem Volksbegehren bekämpfen und unterbinden.
 

Mandatsverschiebung aufgrund der verfassungswidrigen 4%-Hürde
nach der Nationalratswahl am 29.9.2019:
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Jenen Parteien wurden im Zeitraum 2019-2024 die 
folgende Anzahl an Nationalratsmandaten weggenommen:
Die Nutznießer der 4%-Hürde 
inklusive Mandatsverschiebung
JETZT: 1,9%: -3 Mandate Liste KURZ / ÖVP 37,5%: +2 Mandate
KPÖ Plus 0,8%: -1 Mandat FPÖ 16,2%: +1 Mandat
Wandl: 0,46%: - 1 Mandat SPÖ 21,2%: +1 Mandat
--- GRÜNE 25,4%: +1 Mandat

In Summe wurden 5 Mandate entgegen des Artikels 26 der Bundesverfassung im Nationalrat verschoben.
3,2% der gültigen Stimmen der Nationalratswahl 2019 bleiben seither im Nationalrat unvertreten bzw. werden nicht repräsentiert.

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Mandatsverschiebung aufgrund der verfassungswidrigen 4%-Hürde
nach der Nationalratswahl am 15.10.2017:
 .
Jenen Parteien wurden im Zeitraum 2017-2019 die 
folgende Anzahl an Nationalratsmandaten weggenommen:
Die Nutznießer der 4%-Hürde 
inklusive Mandatsverschiebung
GRÜNE 3,8%: -7 Mandate Liste KURZ / ÖVP 31,5%: +4 Mandate
GILT 0,9%: -2 Mandate SPÖ 26,9%: +3 Mandate
KPÖ Plus 0,8%: -1 Mandat FPÖ 26,0%: +3 Mandate
--- ---

In Summe wurden 10 Mandate entgegen des Artikels 26 der Bundesverfassung im Nationalrat verschoben.
5,5% der gültigen Stimmen der Nationalratswahl 2017 blieben im Zeitraum 2017-2019 im Nationalrat unvertreten bzw. wurden nicht repräsentiert.

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Mandatsverschiebung aufgrund der verfassungswidrigen 4%-Hürde
nach der Nationalratswahl am 16.10.2013:
 .
Jenen Parteien wurden im Zeitraum 2013-2017 die 
folgende Anzahl an Nationalratsmandaten weggenommen:
Die Nutznießer der 4%-Hürde 
inklusive Mandatsverschiebung
BZÖ 3,5%: -6 Mandate SPÖ 26,8%: +3 Mandate
KPÖ 1,0%: -2 Mandate ÖVP 24,0%: +3 Mandate
Piratenpartei 0,80%: -1 Mandat FPÖ 20,5%: +2 Mandate
--- Grüne: 12,4%: +1 Mandat

In Summe wurden 9 Mandate entgegen des Artikels 26 der Bundesverfassung im Nationalrat verschoben.
5,3% der gültigen Stimmen der Nationalratswahl 2017 blieben im Zeitraum 2013-2017 im Nationalrat unvertreten bzw. wurden nicht repräsentiert.

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Mandatsverschiebung aufgrund der verfassungswidrigen 4%-Hürde
nach der Nationalratswahl am 28.9.2008:
 .
Jenen Parteien wurden im Zeitraum 2008-2013 die 
folgende Anzahl an Nationalratsmandaten weggenommen:
Die Nutznießer der 4%-Hürde 
inklusive Mandatsverschiebung
LIF 2,10%: -4 Mandate SPÖ 29,3%: +3 Mandate
FRITZ 1,80%: -3 Mandate ÖVP 26,0%: +3 Mandate
KPÖ 0,80%: -1 Mandat FPÖ 17,5%: +2 Mandate
Rettet Österreich 0,70%: -1 Mandat BZÖ 10,7%: +1 Mandat
Die Christen 0,60%: -1 Mandat Grüne 10,4%: +1 Mandat

In Summe wurden 10 Mandate entgegen des Artikels 26 der Bundesverfassung im Nationalrat verschoben.
6,0% der gültigen Stimmen der Nationalratswahl 2017 blieben im Nationalrat 2008-2013 im Zeitraum unvertreten bzw. wurden nicht repräsentiert.

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Soweit zum derzeitigen angeblichen "repräsentativen Wahlrecht" in Österreich, das in Wirklichkeit gar nicht "repräsentativ" ist, sondern zu bedeutsamen Verzerrungen und Verschiebungen bei der Mandatsvergabe führt.
   Jede Stimme sollte gleich viel wert sein, ist es aber nicht. Denn das jetzige System bedeutet eine Diskriminierung jener Wähler, die mit ihrer Stimme eine Partei gültig gewählt haben, die nicht die 4%-Hürde erreicht hat. Diese Stimmen werden derzeit wie ungültige Stimmen gezählt und bleiben bei der Mandatsvergabe unberücksichtigt. Es wird dadurch dem Wählerwillen in verfassungswidriger Weise widersprochen (Art. 26 B-VG).
   Wie man bei den letzten vier Wahlgängen der Nationalratswahl gesehen hat, sind vom derzeit unfairen Wahlrecht in Österreich abwechselnd Links- oder Rechtsparteien betroffen. Das aktuell unfaire Wahlrecht hat nichts mit dem Links-Rechts-Spektrum der Parteien zu tun, sondern ist eine Unterdrückung der Kleinparteien durch die mittleren und großen Parteien. Diese Unterdrückung wollen wir möglichst rasch durch ein faires Wahlrecht beenden.
   Die Mandatsvergabe ist auch deshalb so wichtig, weil an ihr die Parteienförderung und somit die (faire) Finanzierung der Parteien dranhängt. Derzeit fördern sich die großen und mittleren Parteien leider unfairer Weise selbst am meisten, auf Kosten der Kleinparteien und der Steuerzahler.

Weitere wichtige Gründe für ein faires Wahlrecht:
* Ein faires Wahlrecht wirkt der Politikverdrossenheit im Volk entgegen;
* Ein faires Wahlrecht erhöht den Wettbewerb zwischen den Parteien;
* Ein faires Wahlrecht begünstigt insgesamt Werte wie "Fairness" und "Gerechtigkeit";
* Der Verfassungsgerichtshof mit seinen 14 Verfassungsrichtern (von ÖVP und SPÖ entsandt, seit Kurzem
   auch von der FPÖ), war bisher nicht Willens die klar verfassungswidrige 4%-Sperrklausel aufzuheben.
   Das Volk kann daher die Verfassungsrichter an die Bundesverfassung und an den bürgerlichen Wert
   "Gerechtigkeit" durch Unterzeichnung dieses Volksbegehrens erinnern.
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Wieviel? Aktueller Stand an Unterstützungserklärungen:

Bundesland Unter-
stützer
 Zeichnungs-
 berechtigte
Bundesland Unter-
stützer
 Zeichnungs-
 berechtigte
Burgenland 359        232.781 Steiermark 1.980        962.792
Kärnten 671        436.143 Tirol 808        541.688
Niederösterreich  2.715     1.290.610 Vorarlberg 410        273.823
Oberösterreich 1.864     1.101.596  Wien 5.097     1.147.268
Salzburg 576        394.403 ÖSTERREICH 14.480     6.381.104
Stand: 30. Dezember 2019 um 09:09 Uhr

Unsere Ziele:

in Phase 1: mehr als 8.400 Unterstützungserklärungen + 2.250 € Gebühren
Das Erreichen von mindestens 8.400 Unterstützungserklärungen ist bereits geschafft.
Der Einleitungsantrag mit den Unterstützungserklärungen wurde bereits am 30.12.2019 eingereicht.
Bis 27. Jänner 2020 müssen die Gebühren (2.250 €) bezahlt werden.
Bittte jetzt Spenden an:
Bankkonto: IBAN: AT44 4300 0404 9898 3002, Volksbank Wien AG; Kontoinhaber: WIR für ÖSTERREICH.
Dann können wir die Phase 2 eines Volksbegehrens einleiten.

in Phase 2: mehr als 100.000 Unterstützungserklärungen
Ziel ist das Erreichen von 100.000 Unterstützungserklärungen bis zum Ende der Eintragungswoche (voraussichtlich 22.-29. Juni 2019), damit das Volksbegehren im Parlament behandelt werden muß.
Für die Eintragungswoche werden die Magistrate, Gemeindeämter und Rathäuser den Inhalt des Volksbegehrens und die dafür verlängerten Öffnungszeiten explizit kundmachen.
In Phase 2 erfolgt dann auch meistens eine Berichterstattung in den Medien (oder auch nicht).

in Phase 3: Beschlußfassung im österreichischen Parlament
Beschlußfassung des fairen Wahlrechts in Österreich durch den Nationalrat, wenn nicht anders geht auch mittels Volksabstimmung.
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Wer? Initiator / Bevollmächtigter / Zeichnungsberechtigte:

* Am 22. März 2018 brachte Initiator Mag. Robert Marschall (WFÖ-Obmann) das Volksbegehren beim österreichischen Innenministerium ein. Er ist der Bevollmächtigte des Volksbegehrens "Faires Wahlrecht".
* "WIR für ÖSTERREICH" sind Betreiber und Unterstützer des Volksbegehrens.

* Wer darf das Volksbegehren unterschreiben?
  Antwort: Zeichnungsberechtigt sind alle Österreicher ab 16 Jahre, auch Auslandsösterreicher.
  Rechtsgrundlage: §7 Volksbegehrensgesetz:
  "Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums (§ 6 Abs. 3) das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt und zum Stichtag in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist."
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Rechtsgrundlagen

zum Verhältniswahlrecht und der Mandatsverschiebung:


Bundesverfassung:
Laut Bundesverfassung zählt jede Stimme gleich viel und es müßten die Mandate entsprechend dem Verhältniswahlrecht aufgeteilt werden. Das Verhältniswahlrecht ist laut österreichischer Bundesverfassung uneingeschränkt gültig.
Artikel 26. B-VG
"(1) Der Nationalrat wird vom Bundesvolk auf Grund des gleichen, unmittelbaren, persönlichen, freien und geheimen Wahlrechtes der Männer und Frauen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt."

Nationalrats-Wahlordnung (NRWO):
Mit der Nationalratswahl-Ordnung wird die österreichische Bundesverfassung ausgehebelt, indem das laut Bundesverfassung uneingeschränkt geltende Verhältniswahlrecht eingeschränkt wird und erst ab 4% zum tragen kommt.
   "§ 100. (1) Im zweiten Ermittlungsverfahren nehmen Parteien teil, die im ersten Ermittlungsverfahren zumindest in einem der Regionalwahlkreise ein Mandat oder im gesamten Bundesgebiet mindestens 4% der abgegebenen gültigen Stimmen erzielt haben.
     §107 (2)Parteien, denen im ganzen Bundesgebiet kein Mandat in einem Regionalwahlkreis und weniger als 4% der abgegebenen gültigen Stimmen zugefallen sind, haben im dritten Ermittlungsverfahren auf die Zuweisung von Mandaten keinen Anspruch. ..."

Hinweis:
Die 4%-Hürde (laut einfachgesetzlicher Nationalrats-Wahlordnung) hat der Verfassungsgerichtshof - wo die 14 Verfassungsrichter mehrheitlich von der ÖVP entsandt sind und minderheitlich von der SPÖ  entsandt sind - in der Entscheidung zu mehreren Wahlanfechtungen bisher immer als verfassungskonform angesehen.
(Seit 2018 sind 2 Verfassungsrichter von der FPÖ entsandt. Das ändert aber auch nichts an dem Mißstand.)
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Resümee und Anregung von "WIR für ÖSTERREICH":

Der Nationalrat möge daher eine Änderung des § 100 Abs. 1  und § 107 Abs. 2 NRWO derart beschließen, dass ab jetzt alle Parteien, die einen gültigen Landes- bzw. Bundeswahlvorschlag abgegeben haben, bei der Mandatsvergabe in den 9 Bundesländern und auf der österreichischen Bundesebene (= im 2. bzw. 3. Ermittlungsverfahren) teilnehmen dürfen. Eine gute Demokratie kann es nur auf Basis eines fairen Wahlrechts und nicht auf Basis eines unfairen Wahlrechts geben.

Deshalb haben WIR für ÖSTERREICH dieses Volksbegehren ins Leben gerufen.
Wir hoffen auf eine breite Unterstützung durch das österreichische Volk.
Die herrschenden Parteien - die ja das unfaire Wahlrecht gemacht haben und vom unfairen Wahlrecht massiv begünstigt werden - werden das wohl niemals von sich aus korrigieren.
Das Volk muss da schon selbst aktiv werden, wenn es eine demokratische Verbesserung will.
Das österreichische Volk hat jetzt bei diesem Volksbegehren die Möglichkeit dazu.

Wir alle unterzeichnen jetzt das "Faire Wahlrecht - Volksbegehren", so rasch als möglich.
Nützen auch Sie Ihr Stimmrecht.  (Zeichnungsberechtigt sind alle Österreicher ab 16 Jahre.)
 .

Weiterführende Informationen über das Faire Wahlrecht:

* Interessensgemeinschaft für ein faires Wahlrecht (Österreich)
* Faires Wahlrecht: Jede Stimme zählt (Hamburg)
* Die Wahl der Sperrklausel: Was für und was gegen die Vierprozenthürde spricht; Qu. Der Standard vom 16.7.2019
* Artikel über das Wahlrecht in Italien: Ein faires Wahlrecht sieht anders aus
* Unfaires Wahlrecht in den USA bei der Präsidentschaftswahl 2016:
Hillary Clinton gewann mit 65,8 Millionen Stimmen aus dem Volk gegenüber Donald Trump mit 63 Millionen Stimmen aus dem Volk. Entscheidend waren aber die Wahlmänner: Trump gewann mit 304 : 227 für Clinton.
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Leserbriefe / Postings:

18.12.2018: 100 Jahre Frauenwahlrecht in Österreich.
Österreich feiert heute das 100 Jahre-Frauenwahlrecht-Jubiläum in Österreich.
Es wird Zeit, daß das österreichische Wahlrecht endlich fair wird, für Männer und für Frauen.
Es wird Zeit, daß jede Stimme nicht nur den gleichen Zählwert, sondern auch den gleichen Erfolgswert hat (das heißt, bei der Mandatsvergabe gleich viel wert ist.)
Es wird Zeit, daß das Verhältniswahlrecht nicht erst ab 4% gilt, sondern von null an, so wie in der Bundesverfassung vorgesehen.
Robert M., 18.12.2018

28.10.2018, IMAS-IWS-Studie: „Demokratie“ ist in Bevölkerung fest verankert
Der Begriff „Demokratie“ ist im Bewusstsein der Bevölkerung klar verankert, positiv besetzt und wird vor allem mit dem Wahlrecht gedanklich verbunden, als gute Regierungsform bezeichnet oder mit Zusammenhalt, Sicherheit bzw. Frieden in Verbindung gebracht, wie aus der repräsentativen IMAS-Studie (2018) zum Thema „Demokratie in den Augen der Bevölkerung“ – durchgeführt im Auftrag der Initiative Standort OÖ. – hervorgeht.
   „Im Gedenkjahr ,100 Jahre Republik Österreich’ ist es sinnvoll, nach den politischen Erfahrungen dieser Epoche festzustellen, dass Demokratie, Parlamentarismus und Soziale Marktwirtschaft die Grundlagen für Freiheit, Sicherheit und Wohlstand in Österreich und in Europa sind“, sagte dazu IWS-GF Gottfried Kneifel.
   Drei von zehn Befragten – Bevölkerung ab 16 Jahren – assoziieren mit dem Begriff „Demokratie“ das Wahlrecht, freie Wahlen und den Umstand, dass das Volk seine Vertreter wählt. Auf einer weiteren Ebene folgen die Meinungs-, Rede- und Pressefreiheit, das Mitbestimmungsrecht, die Volksherrschaft, die Politik oder politische Parteien allgemein.
   Auch die Definition Österreichs als demokratische Republik in der Bundesverfassung ist für die Österreicher von höchster Bedeutung. Zwei Drittel der Befragten (67 Prozent) halten diese Aussage für sehr wichtig. Nur eine absolute Minderheit von lediglich zwei Prozent misst diesem Status der demokratischen Republik eine eher geringe bzw. überhaupt keine Bedeutung bei.
   Während die Teilnahme an demokratischen Wahlen aller Art von rund 40 Prozent der Befragten genützt und auch befürwortet wird, engagieren sich wesentlich weniger, wenn es etwa um die Teilnahme an Demonstrationen und Kundgebungen (9 Prozent), Postings im Internet (8 Prozent) bzw. um die Mitgliedschaft (7 Prozent) oder um die Kandidatur in einer politischen Partei (2 Prozent) geht.
   Die Initiative Wirtschaftsstandort OÖ lässt periodisch von Meinungsforschungsinstituten die Einstellungen zu aktuellen Themen in der Gesellschaft, Wirtschaft und Politik wissenschaftlich erheben.
Presseaussendung: Initiative Wirtschaftsstandort Oberösterreich, Prof. Gottfried Kneifel, IWS-Geschäftsführer vom 28.10.2018
 
 


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