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Volksbegehren  "Für verpflichtende Volksabstimmungen":


Übersicht:
Text des Volksbegehrens
Eintragungsfrist
Eintragungsorte
Gründe für das Volksbegehren
Aktueller Stand an Unterstützungserklärungen
Initiatoren des Volksbegehrens
Rechtsgrundlagen
Resümee und Anregung von "WIR für ÖSTERREICH"
Weiterführende Informationen
Postings
 

Bei Interesse an weiteren Informationen (ca. 1x im Monat), bitte hier anmelden => WFÖ-Rundschreiben
Kontakt: info@wfoe.at
Bevollmächtigter des Volksbegehrens Mag. Marschall: 0676-403 90 90.


Das Wichtigste in Kürze:

26.9.2019: VfGH gibt der Anfechtung nicht statt.
Der VfGH hat im Verfahren W III 1 / 2019-17 am 26. Sept. 2019 die Anfechtung abgelehnt.
Da sollte man sich schön langsam fragen, ob das nicht die reinste Willkür ist.

* Kein Verstoß gegen §10 VolksbegehrenG 2018 (VoBeG) im Hinblick auf das unveränderte Zugänglichmachen der Begründung des Volksbegehrens: Bei dem von der Bundeswahlbehörde nicht veröffentlichten Abschnitt handelt es sich - laut VfGH - inhaltlich um keinen Teil der Begründung des Volksbegehrens.
WFÖ: Die Bundeswahlbehörde und der VfGH entscheiden also selbst, was ihrer Meinung nach die "Begründung" ist und was nicht. Eindeutig fest steht jedenfalls, dass nicht die ganze Begründung vom Antragsteller veröffentlicht wurde.

* Kein Verstoß gegen Art. 41 Abs2 B-VG
Laut VfGH wird die Unterscheidung in verschiedene Verfahrensabschnitte (Einleitungs- und Eintragungsverfahren) erst im VoBeG getroffen, in Art. 41 Abs2 B-VG ist keine Differenzierung vorgesehen. Es kommt daher nicht darauf an, ob es sich um die Abgabe einer - ausdrücklich so bezeichneten - Unterstützungserklärung iSd §5 VoBeG oder eine Eintragung iSd §11 VoBeG handelt.
WFÖ: Der VfGH will sich nicht damit auseinandersetzen, dass "Unterstützungserklärung" und "Eintragungen" im Volksbegehrensgesetz eben verschieden geregelt wurden. Das ist besonders deutlich an der unterschiedlichen Bezeichnung für jedermann zu erkennen.

* Keine Bedenken gegen die Möglichkeit einer elektronischen Eintragung iSd §11 Abs1 Z1 VoBeG:
VfGH-Entscheidung: "... Das Vorbringen "das Verfahren [sei] durch EDV-Leute im Bundesministerium für Inneres und für externe Hacker manipulierbar [und] 100.000 Stimmen könnten von diesen ergänzt oder gelöscht werden, ohne dass es jemand in der beschlussfassenden Bundeswahlbehörde mitbekäme" wäre vor dem Hintergrund von §67 Abs1 VfGG hinreichend substantiiert darzutun gewesen; ihm liegen aber bloß unbestimmt gehaltene Behauptungen ohne zureichendes Substrat zugrunde. ..."
WFÖ: Der VfGH wollte der Frage der Manipulierbarkeit der elektronischen Unterstützungen offenbar nicht nachgehen, denn sonst hätte er die Möglichkeit der Manipulierbarkeit wahrnehmen müssen. Zu diesem Zwecke gab es auch keine öffentliche, mündliche Verhandlung, so wie es das VfGG eigentlich vorsieht. Die Bundeswahlbehörde hat jedenfalls nur das Benutzerhandbuch der EDV-Anwendung zu seiner Verteidigung vorgebracht und meinte damit zu beweisen, dass ein Hackerangriff nicht möglich gewesen wäre!!! Dabei weiß doch die ganze Welt, dass Hacker sogar schon ins Pentagon edv-mäßig eingedrungen sind.

* behaupteter Verstoß gegen §14 VoBEG:
VfGH-Entscheidung: "... Zum behaupteten Verstoß gegen §14 VoBEG mangels eigener Kontroll- und Rechentätigkeiten der Bundeswahlbehörde ist festzuhalten, dass die Bundeswahlbehörde nach dem VoBeG keine eigenen Ermittlungen durchzuführen hat. ..."
WFÖ: Dabei dachten wir, dass die Bundeswahlbehörde die Richtigkeit prüft und feststellt, bevor sie das Ergebnis des Volksbegehrens beschließt. Dem ist laut VfGH-Entscheidung nicht so. Das die Bundeswahlbehörde beschließt etwas, wovon sie keine Ahnung hat. Das dient alles offensichtlich nur zur Beruhigung des österreichischen Volkes, dem ein supersauberes Verfahren vorgegaukelt werden soll.

* Befangenheit der Mitglieder der Bundeswahlbehörde:
VfGH-Entscheidung: "...Soweit der Anfechtungswerber die unrichtige Zusammensetzung der Bundeswahlbehörde daraus ableitet, dass befangene, nicht "unparteiliche" Mitglieder mitgewirkt hätten und somit ein Verstoß gegen §16 Abs2 NRWO vorliege, genügt ein Hinweis darauf, dass gemäß Art26a Abs1 B-VG den Wahlbehörden als stimmberechtigte Beisitzer Vertreter der wahlwerbenden Parteien anzugehören haben, wobei insbesondere die (proporzmäßige) Zusammensetzung der Wahlbehörden die Objektivität dieser Behörden verbürgen soll. ..."
WFÖ: Der VfGH begüngt sich damit, dass Gesetz zu wiederholen, ohne die Verfassungswridrigkeit des Gesetzes prüfen und erkennen zu wollen. Jedenfalls ist das erfreulich, dass der VfGH die Befangenheit der Mitglieder der Bundeswahlbehörde (ÖVP, SPÖ, FPÖ, Grüne, NEOS) zur Kenntnis nimmt. Dass der VfGH deren Objektivität hervorhebt, weil sie ja proporzmäßig zusammengesetzt sind, ist hingegen aus unserer Sicht eine Farce.

* Die Zusammensetzung der Bundeswahlbehörde ist nicht mehr feststellbar.
VfGH-Entscheidung: "... Der Anfechtungswerber bringt weiters vor, dass nicht mehr feststellbar sei, wie die Bundeswahlbehörde tatsächlich zusammengesetzt gewesen sei, und "welche der anwesenden Ersatzmitglieder die fehlenden Mitglieder ersetzten und welche Ersatzmitglieder eben Ersatzmitglieder blieben". Dem hält die Bundeswahlbehörde entgegen, dass sich aus der Anwesenheitsliste der Sitzung der Bundeswahlbehörde am 10.04.2019 klar feststellen lasse, welche der anwesend gewesenen Personen stimmberechtigt gewesen seien und welche nicht; für einen klareren Überblick bediene man sich zudem eines Tischkarten-Systems, wobei bei einer Abstimmung nur die Stimme einer vor einer weißen Tischkarte sitzenden Person (und somit eines Beisitzers) eine zu zählende Stimme sei. Zudem werde anhand einer Tonaufzeichnung ein internes "Resümeeprotokoll" erstellt. Angesichts dieser Ausführungen, des mit den Wahlakten übermittelten Protokolls und der Anwesenheitsliste zur Sitzung der Bundeswahlbehörde vom 10.04.2019 ergibt sich für den VfGH, welche Mitglieder an der Sitzung teilgenommen haben und dass die Bundeswahlbehörde jedenfalls in beschlussfähiger Weise besetzt war, weshalb das Vorbringen des Anfechtungswerbers insofern ins Leere geht.  ..."
WFÖ: Schöne Umschreibung, dass der VfGH leider selbst nicht feststellen konnte, welche Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder der Bundeswahlbehörde mitgestimmt haben und welche nicht. Also begnügt sich der VfGH damit, dass die Bundeswahlbehörde beschlußfähig gewesen war.

Die ganze => VfGH-Entscheidung zum Nachlesen

Liebe Österreicher!
Erkennt Ihr das Problem, dass Österreich mit seinem Verfassungsgericht hat?

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15.5.2019: Nachricht vom VfGH, dass das Anfechtungsverfahren eingeleitet wurde.

Die Bundeswahlbehörde hat nun 8 Wochen Zeit, die Verfahrensakte dem Verfassungsgerichtshof vorzulegen. Es steht der Wahlbehörde frei, spätestens bei Vorlage der Wahlakten auch eine Gegenschrift einzubringen.

  Das Anfechtungsverfahren zum Volksbegehren ist somit bereits beim VfGH gestartet.
Wir haben zumindest keinen groben Fehler begangen, der dem VfGH eine unmittelbare Zurückweisung ermöglicht hätte.
 
 

7.5.2019: Anfechtung des Volksbegehrens "Für verpflichtende Volksabstimmungen" beim VfGH eingereicht.
Heute hat Mag. Robert Marschall die Anfechtung des Volksbegehrens "Für verpflichtende Volksabstimmungen" beim Verfassungsgerichtshof in Wien eingereicht.
* Die Begründung des Volksbegehrens „Für verpflichtende Volksabstimmungen“ wurde vom Innenministerium nur teilweise veröffentlicht. So fehlt z.B. von der letzten Seite der Begründung ein Drittel. Der vom Bundesministerium für Inneres auf jeder Seite angeführte Hinweis, wo unter anderem steht: „wird gemäß § 10 VoBeG in unveränderter Form veröffentlicht. …“, stimmt nicht.
=> eingereichte Originalversion der Begründung
=> veröffentlichte Begründung durch das Innenministeriums
* Die Eintragungen zum Volksbegehren wurden elektronisch durchgeführt (obwohl E-Voting in Österreich aus guten Gründen NICHT eingeführt wurde). Die Bundeswahlbehörde hat die elektronischen Eintragungen – im Widerspruch zu Artikel 41 Abs. 2 B-VG (der nur eine elektronische Unterstützung erlaubt) – nicht für ungültig erklärt.
* Die Bundeswahlbehörde hat keinerlei Ermittlungs- oder Kontrollhandlungen zur Feststellung des Ergebnisses gesetzt (§14 Abs. 2 VoBeG.).
 Die Bundeswahlbehörde hat weiters lediglich die (vom Innenministerium?) vorgelegten Zahlen beschlossen. Kein einziges Mitglied hatte versucht, sich auch nur stichprobenartig von der Richtigkeit der (durch das Innenministerium?) ermittelten Zahlen zu vergewissern. Einblick in die EDV-mäßige Verarbeitung der Daten wurde seitens des Bundesministeriums für Inneres nicht angeboten oder gewährt.

Ganze => Anfechtung des Volksbegehrens zum Herunterladen.
Ceterum censeo: Im Übrigen meine ich mit Barack Obama, dass Wahlen alleine noch keine Demokratie machen.
 .


Reaktionen zum Ergebnis:

4.4.2019: Die verlogene Welt der Medien:
... Da haben in der Vorwoche gleich zwei Volksbegehren stattgefunden (eines gegen Ceta, eine für die Einführung einer echten direkten Demokratie). Da sie aber absolut ohne jede Berichterstattung stattgefunden haben, war auch die Teilnahme jämmerlich niedrig. Die allermeisten Österreicher haben nicht einmal etwas erfahren davon, während sie bei anderen Volksbegehren mit Hunderten Meldungen überschüttet und anagitiert werden.
Die Medien und insbesondere der öffentlich-rechtliche Rundfunk benutzen ihre Gatekeeper-Rolle in geschlossener Formation, um immer nur über jene Volksbegehren zu berichten, die von linken Gruppen getragen werden. Wie es etwa die in Wahrheit völlig marginale Frage gewesen ist, ob es einige Gasthäuser geben kann, in deren Hinterzimmern geraucht werden darf.
Dabei war der Kampf gegen Ceta lange sowohl grüne wie rote (und auch blaue) Parole. Und auch die  direkte Demokratie war einst grüne Forderung. Aber wenn das Gleiche von einer nicht-linken Splitterpartei kommt, wird es totgeschwiegen.
Ich persönlich bin zwar froh, dass es Ceta gibt. Der  grün-rot-blaue Widerstand dagegen ist absolut dumm, schadet den Konsumenten und dient dem Eigeninteresse einiger europäischer Konzerne. Aber das ändert nichts daran, dass das ein solches einseitiges Totschweigen durch die Medien zutiefst undemokratisch und ein weiterer Missbrauch der Rolle als "Vierte Gewalt" oder gar als "öffentlich-rechtlicher Zwangsgebührenkassierer" ist. ...
=> Andreas Unterbergers Tagebuch vom 4.4.2019

1.4.2019: Stellungnahme zum Ergebnis des Volksbegehrens:
Der britische Soziologe Colin Crouch schrieb vor 15 Jahren seine „… These über die Degenerierung der Demokratie durch Politiker, die nur den Interessen der Konzerne dienen. Zwar würden demokratische Institutionen noch formal bestehen, aber diese seien bloß leere Hüllen. …“
Qu => https://orf.at/stories/3114272/

So eine „Degenerierung der Demokratie“ ist auch gerade in Österreich zu bemerken. Nachdem ÖVP & FPÖ die 881.000 Unterstützer des Don´t-Smoke Volksbegehren im Parlament schubladisiert haben, ist für viele Österreicher klar, dass Volksbegehren nichts mehr bringen. Wobei die bisherigen 42 Volksbegehren in der 2. Republik Österreichs auch keine einzige Volksabstimmung bewirkt haben!
   Neu ist, diesmal haben die meisten bundesweiten Zeitungen in Österreich unseres Wissens nichts zu den beiden laufenden Volksbegehren „Für verpflichtende Volksabstimmungen“ und „CETA-Volksabstimmung“ gebracht, nicht einmal die Kronenzeitung, Heute, KURIER, Die Presse und Der Standard. Zur Pressekonferenz der Initiatoren der beiden Volksbegehren kam kein einziger Journalist! Die Eintragungszeit und der Text der Volksbegehren wurden ihren Zeitungslesern und im ORF-Fernsehen nicht bekannt gegeben.
So wurden aktuell die letzten Reste der direkten Demokratie in Österreich durch Verschweigen begraben.

Was kommt als nächstes in der EU, bei der neoliberalen Globalisierung und der Islamisierung der Welt auf uns zu?
Eine (auf 5 Jahre?) beschränkte Schein-demokratie? Oder haben wir die eh schon?
PS: Danke jedenfalls den ca. 27.568 Demokraten, die unsere Volksbegehren für mehr Demokratie unterstützt haben.
Rückfragehinweis: Mag. Robert Marschall, WFÖ-Obmann,

.
1. April 2019: Ergebnis: 27.568 Stimmen
* Damit hat es das Volksbegehren nicht geschafft, im Parlament - wie die bisherigen 42 Volksbegehren - abgelehnt zu werden.
* Für eine parlamentarische Behandlung wären 100.000 Unterstützungserklärungen notwendig gewesen.
* Danke jedenfalls den ca. 27.568 Demokraten, die unser Volksbegehren für mehr Demokratie unterstützt haben.

 .



Was? Der Text des Volksbegehrens:


Das Volk soll selbst entscheiden. Das geht mittels verpflichtenden Volksabstimmungen in ÖsterreichFür verpflichtende Volksabstimmungen:
"Wir wollen, dass das österreichische Volk nicht mehr von Politikern bevormundet werden kann.
Daher regen wir eine Bundesverfassungsgesetzes-Änderung derart an, dass eine Volksabstimmung über einen Gesetzesvorschlag innerhalb eines halben Jahres durchgeführt werden muss, wenn dies von mehr als 100.000 Wahlberechtigten verlangt wird und ebenso vor jeder Änderung der Bundesverfassung und vor dem Abschluss eines Staatsvertrages.
Das Ergebnis einer jeden Volksabstimmung ist raschest umzusetzen."
 .

Wann? Die Eintragungsfrist:


Die Einleitungsphase ist bereits erfolgreich abgeschlossen.
Der Zeitraum für die Eintragungswoche wird der Innenminister bis Mitte November 2018 bekannt geben.
Die Eintragungswoche wird zwischen Mo. 25. März und Mo. 1. April 2019 sein.

Stichtag: 18. Februar 2019:
"Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums (§ 6 Abs. 3) das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt und zum Stichtag in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist." (Quelle: § 7. Volksbegehrengesetz).
Somit sind alle österreichischen Staatsbürger stimmberechtigt, die am 1. April 2019 das 16. Lebensjahr vollendet haben, und nicht von der Stimmabgabe ausgeschlossen sind.
Beginn des Eintragungszeitraumes: 25. März 2019.
Ende des Eintragungszeitraumes: 1. April 2019.

Das Volksbegehren und diese Eintragungswoche wird von allen Gemeinden Österreichs speziell kundgemacht werden und zwar mit Namen des Volksbegehren, seinem Inhalt und den dafür verlängerten Öffnungszeiten der Ämter.
Danach erfolgt auch meistens eine Berichterstattung zum jeweiligen Volksbegehren in den Medien.
 .

Wo? im Internet + auf Ämtern:


So können Sie eine => Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren unterschreiben

Der Betreiber eines Volksbegehren erhält seit 1.1.2018 keine Personendaten der Unterstützer mehr.
Wenn Sie ein Volksbegehren über das Internet unterstützen, dann erhält auch Ihr Gemeindeamt von Ihnen als Unterstützer KEINE Daten mehr, sondern nur mehr das Innenministerium.
Ablauf der => Online-Unterstützung über Internet    Mo-So von 0-24 Uhr
Ablauf der => Offline-Unterstützung am Amt   zu den normale Öffnungszeiten
(NEU seit 1.1.2018: Man kann in jeder Gemeinde unterschreiben, nicht nur am Hauptwohnsitz)

Gleichzeitig können Sie auch gleich unsere anderen laufendenen Volksbegehren unterschreiben:
siehe => laufende Volksbegehren in Österreich
 .

Warum? Gründe für das Volksbegehren "Für verpflichtende Volksabstimmungen":

Hauptgrund 1: Verpflichtende Volksabstimmungen sind sinnvoll, weil das österreichische Volk dadurch wichtige Themen selbst entscheiden kann. (Derzeit ist dies in Österreich leider nicht möglich, da Gesetze derzeit nur durch die sogenannten „Volksvertreter“ beschlossen werden können, die aber nach ihren eigenen Vorstellungen entscheiden und nicht entsprechend dem Wählerwillen).
* Volksabstimmungen bilden den Wählerwillen bestmöglich ab.
Dies ist klarerweise deshalb der Fall, weil die Wähler selbst entscheiden können und weil – wenn die Wähler Volksabstimmungen mit einer gewissen Anzahl an Unterstützungserklärungen selbst einleiten können - sie mit einer gewissen Vorlaufzeit auch jederzeit entscheiden können. Damit wird der Wählerwille zeitnahe in die Realität umgesetzt.
* Volksabstimmungen sind eine Form der Demokratie zwischen Wahlterminen.
Derzeit können die Österreicher bei Nationalratswahlen nur alle 5 Jahre ihr demokratisches Stimmrecht einsetzen. Dazwischen ist das österreichische Volk seinen „Volks“-Vertretern (Abgeordneten) – die überwiegend großen Interessensvertretungen verpflichtet bzw. sogar von diesen ins Parlament entsandt sind – nach der derzeitigen Gesetzeslage auf Bundes-, Landes- und Gemeinde-ebene hilflos ausgeliefert. Dies ist bei Umfallern bei Wahlversprechen und beim Wechseln von Abgeordneten zwischen den Parlamentsklubs während einer Legislaturperiode besonders schmerzhaft. Das führt zu politischen Ohnmachtsgefühlen und Politikverdrossenheit im Volk, die es zu vermeiden gilt. Denn die Demokratie lebt von der Teilnahme des Volkes an politischen Entscheidungen im Staat und nicht davon, dass sich das Volk mit Grauen von der Politik ihrer politischen Volksvertreter abwendet (die nach dem Wahltag gerne eigene Interessen verfolgen und weniger die der Wähler).
* Volksabstimmungen = mehr Demokratie = mehr Wohlstand.
Die Länder mit den höchsten Demokratiestandards in Europa haben auch den höchsten Wohlstand. Beispiele sind die Schweiz, Norwegen und Island.
* Volksabstimmungen vermindern und verhindern Korruption, sowie verschwenderische Großprojekte.
Warum? Weil Großkonzerne, Banken, Medienbetriebe, internationale Organisationen  und ausländische Staaten leicht ein paar Abgeordnete und Minister bestechen können, aber nicht das ganze österreichische Volk!
* Volksabstimmungen sind ein guter Schutz vor Diktatur bzw. vor (linkem und rechtem) Faschismus.
Gerade Österreich hat in den Jahren 1934 bis 1945 – also nicht einmal vor 100 Jahren -  erleben müssen, wohin ein Versagen der Demokratie führen kann. Eine Wiederholung eines derartigen Demokratieversagens in Österreich wollen wir unbedingt vermeiden.
* Volksabstimmungen verhindern Angriffskriege.
So gut wie kein Volk würde sich selbst in einen Angriffskrieg schicken. Angriffskriege gehen vielmehr fast immer von machtgierigen Diktatoren, von Militärs oder der Waffenindustrie aus.
* Volksabstimmungen führen zu einer Identifikation des Volkes mit Gesetzen.
Dadurch werden Gesetze eher eingehalten.
Derzeit werden Gesetze teilweise gegen die Mehrheit des Volkes beschlossen. (Z.B. im Fall der EU-Erweiterungen, des CETA-Vertrages, der Griechenland-Rettungen mit denen indirekt Banken auf Kosten der Steuerzahler geretttet wurden, der Schilling-Währung-Abschaffung, der scheibchenweisen Abschaffung der Neutralität Österreichs, der Versorgung von Schein-Asylanten auf Kosten der Steuerzahler in Österreich, usw.)
* Volksabstimmungen führen zu Sachdiskussionen, Lösungen und Entscheidungen bei großen gesellschaftlichen Problemen und Streitfragen, anstelle des derzeit üblichen Parteien-Hick-Hacks.
(z.B. beim Thema des unfairen Pensionssystems; beim Problem des unfairen Wahlrechts; beim Thema „Rauchen in Gastronomiebetrieben oder lieber doch nicht“; beim Thema „Abschaffung der ORF-Gebühren und Entpolitisierung des ORFs“; beim Thema „Bau oder Nicht-Bau der 3. Piste am Flughafen Wien-Schwechat“; beim Thema der maximal zulässigen Arbeitszeit pro Tag oder pro Woche; beim Thema „CETA-Vertrag abschließen oder lieber doch nicht abschließen“; beim Thema „EURATOM-Ausstieg Österreichs“, was - dem atomkraftwerkfreien - Österreich ca. 40 Millionen Euro Steuergeld im Jahr ersparen würde; beim Thema der „Auslandseinsätze österreichischer Soldaten“; beim Thema „Truppen- und Kriegsmaterialtransporte ausländischer Armeen durch Österreich“; beim Thema „Mitgliedschaft Österreichs in der NATO-Partnerschaft oder doch lieber die „immerwährende Neutralität“ beibehalten“; beim Thema „Grenzkontrollen zur Eindämmung der internationalen Kriminalität und zur Eindämmung der illegalen Einwanderung nach Österreich“; sowie bei vielen anderen großen Themen.)
* Volksabstimmungen sind weiters ein wichtiges Korrektiv zur parlamentarischen Demokratie, falls die parlamentarische Demokratie in den Augen der Bevölkerung schwerwiegend versagen sollte. Dann sind auch keine „schmutzigen“ Vereinbarungen oder Gegengeschäfte („dirty deals“) zwischen Koalitionsparteien mehr möglich, die sich explizit gegen den mehrheitlichen Volkswillen richten. Diese liegen unseres Erachtens bei der Abschaffung des generellen Rauchverbots in Gastronomiebetrieben (die Änderung zum Tabakgesetz per 1. Mai 2018 wurde noch vor Inkrafttreten wieder abgeschafft) und beim CETA-Vertrag vor.
* Volksabstimmungen führen zu einem fairen Wahlrecht.
Die aktuelle parlamentarische Demokratie führte und führt zu einem unfairen Wahlrecht, weil sich die Parteien, die im Parlament sitzen und entscheiden, selbst gegenüber neuen und kleinen Parteien bevorzugen. Ein faires Wahlrecht hingegen bildet den Wählerwillen deutlich besser ab und führt daher zu einem MEHR an Demokratie und in Folge zu Wohlstandsgewinnen des gesamten Volkes.

Hauptgrund 2: Weil Volksabstimmungen in der österreichischen Bundesverfassung (B-VG) grundsätzlich vorgesehen sind:
* Artikel 1. B-VG: "Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus."
Die österreichische Bundesverfassung wird in weiterer Folge in Bezug auf Volksabstimmungen nur in Artikel 43, Artikel 44 und Artikel 60 konkreter. Demnach sind derzeit Volksabstimmungen nur dann durchzuführen, wenn dies mittels  Gesetzesbeschlüssen der Nationalrat so beschließt oder bei einer Gesamtänderung der Bundesverfassung oder zwecks vorzeitiger Absetzung des Bundespräsidenten, wenn die Bundesversammlung es so beschließt.

* Artikel 43 B-VG: "Einer Volksabstimmung ist jeder Gesetzesbeschluss des Nationalrates nach Beendigung des Verfahrens gemäß Art. 42 beziehungsweise gemäß Art. 42a, jedoch vor seiner Beurkundung durch den Bundespräsidenten, zu unterziehen, wenn der Nationalrat es beschließt oder die Mehrheit der Mitglieder des Nationalrates es verlangt."
* Artikel 44 B-VG (3): „Jede Gesamtänderung der Bundesverfassung, eine Teiländerung aber nur, wenn dies von einem Drittel der Mitglieder des Nationalrates oder des Bundesrates verlangt wird, ist nach Beendigung des Verfahrens gemäß Art. 42, jedoch vor der Beurkundung durch den Bundespräsidenten, einer Abstimmung des gesamten Bundesvolkes zu unterziehen.“
* Artikel 60 B-VG (6): "Vor Ablauf der Funktionsperiode kann der Bundespräsident durch Volksabstimmung abgesetzt werden. Die Volksabstimmung ist durchzuführen, wenn die Bundesversammlung es verlangt."

Derzeit fehlt aber in der österreichischen Bundesverfassung, dass das österreichische Volk Volksabstimmungen selbst einleiten kann!!!
Die angeblichen Volksvertreter im Parlament taten dies bisher leider auch nicht freiwillig. Aus keinem einzigen der bisher 42 Volksbegehren, die es bisher in der 2. Republik Österreichs seit dem Jahr 1955 gab, ließen die Volksvertreter eine Volksabstimmung zu. Alle Volksbegehren wurden bisher parlamentarisch „abgewürgt“. Das entspricht einer Ablehnungsquote von 100% der Volksbegehren durch die Volksvertreter im Parlament. Unfassbar. Dieses antidemokratische Abstimmungsverhalten der (angeblichen) Volksvertreter gegen das österreichische Volk muss aus unserer Sicht endlich gestoppt werden.

Exkurs: Derzeit sind nicht einmal die Oppositionsparteien im österreichischen Parlament in der Lage, eine Volksabstimmung einzuleiten. Die derzeitige Oppositionspartei SPÖ stellte im österreichischen Parlament einen Antrag auf Abhaltung einer Volksabstimmung zum CETA-Vertrag Teil 2 (betreffend der Schiedsgerichte & Sonderklagerechte für Unternehmen). Dieser Antrag auf Abhaltung einer Volksabstimmung wurde von der derzeitigen Regierungskoalition bestehend aus ÖVP & FPÖ mit gemeinsamer absoluter Mehrheit am 13. Juni 2018 im Nationalrat niedergestimmt. Die NEOS-Partei kam dabei der ÖVP-FPÖ-Koalition zu Hilfe, ohne dass dies notwendig oder sinnvoll war. Siehe auch
=> https://www.profil.at/oesterreich/nationalrat-ceta-ratifiziert-oevp-fpoe-neos-10131626
=> https://www.kleinezeitung.at/wirtschaft/5446207/Trotz-Protesten_OeVP-FPOe-Neos_Klare-Mehrheit-fuer-Ceta
=> https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2018/PK0670/

Hauptgrund 3: Aktuelle Beispiele aus dem heurigen Jahr 2018.
Das Volksbegehren „Don’t Smoke“ erreichte im heurigen Jahr 881.692 Eintragungen / Unterstützungen. Das sind 13,8% der Wahlberechtigten in Österreich. (falls man dem Beschluss der Bundeswahlbehörde vom 24.10.2018 zum Ergebnis dieses Volksbegehrens glauben schenkt. Die Bundeswahlbehörde wird ganz überwiegend von Parteienvertretern zusammengesetzt, die in nicht-öffentlichen Sitzungen entscheiden. Die Protokolle der Sitzungen der Bundeswahlbehörde werden nicht veröffentlicht, nicht beschlossen und nicht einmal den Mitgliedern der Bundeswahlbehörde übermittelt! Welchen Zweck hat diese Geheimniskrämerei?)
      Nicht einmal das Don´t Smoke-Volksbegehren - das derzeit auf den hervorragenden Platz 7 der 42 bisherigen Volksbegehren der 2. Republik Österreichs liegt - wollen die derzeitigen Regierungsparteien auf Bundesebene umsetzen bzw. einer Volksabstimmung unterziehen.
      Schon gar nicht will die derzeitige Regierungskoalition beim „Frauenvolksbegehren“ oder beim „ORF ohne Zwangsgebühren“ eine Volksabstimmung durchführen, welche 481.959 (7,6%) bzw. 320.264 (5,0%) Eintragungen bzw. Unterstützungen erhielten.
     So funktioniert die politische Mitbestimmung des Volkes eindeutig nicht. Nach Artikel 1 der österreichischen Bundesverfassung ist Österreich eine demokratische Republik, in der das Recht vom Volk ausgeht und Volksbegehren somit nicht von einer Regierungskoalition abgewürgt werden dürfen. Die jeweils regierenden Koalitionsparteien halten sich aber - unseres Erachtens - in diesem wichtigen Punkt leider nicht an die Bundesverfassung, weshalb es eine Nachschärfung braucht.

Hauptgrund 4: Weil das System der verpflichtenden Volksabstimmungen - die vom Volk eingeleitet werden können - in der Praxis bereits in der Schweiz sehr gut funktioniert.
Was wir hier mit unserem Volksbegehren für Österreich fordern ist nicht nur theoretisch möglich, sondern das Vorbild der Demokratie in der Schweiz zeigt, dass sich dieses direkt-demokratische System seit mehr als 100 Jahren sehr gut bewährt hat und zu hoher Zufriedenheit und hohem Wohlstand des schweizerischen Volkes geführt hat. Das wollen wir auch für Österreich erreichen.

Hauptgrund 5: Weil 100.000 Wählerstimmen eine sinnvolle Anzahl zur Einleitung eines Volksbegehrens sind.
Schon jetzt kann das österreichische Volk mit 100.000 Wählerstimmen eine parlamentarische Bearbeitung eines Volksbegehrens erzwingen. In weiterer Folge ist es logisch und sinnvoll, dass im Falle einer Ablehnung durch die Volksvertreter im österreichischen Parlament, das österreichische Volk selbst mittels Volksabstimmung entscheiden kann. (siehe auch Artikel 1 der Bundesverfassung).
     In der Schweiz – die eine ähnlich große Einwohnerzahl wie Österreich hat - sind ebenfalls 100.000 Unterstützungen für die Einleitung von Volksabstimmungen durch das Volk nötig („Volksinitiative“). Im Falle von Gesetzen genügen in der Schweiz sogar lediglich 50.000 Unterschriften, um ein Gesetz durch das Volk überprüfen zu lassen („fakultatives Referendum“ bzw. „Veto-Referendum“).
     Weiters ist die Hürde von 100.000 Eintragungen & Unterstützungen hoch genug, um „Jux“-Volksbegehren zu vermeiden. In den letzten 63 Jahren gab es 39 Volks-begehren mit über 100.000 Eintragungen & Unterstützungen, also nicht einmal eines pro Jahr. Gemäß unserem Vorschlag hätte es somit in den letzten 63 Jahren weniger als eine Volksabstimmung pro Jahr in Österreich gegeben und im Falle, daß sich das österreichische Parlament den Volksbegehren-Initiatoren auch ohne Volksbegehren anschließt, sogar noch weniger. Da kann man nicht von übermäßiger Inanspruch-nahme des direktdemokratischen Instruments „Volksbegehren“ reden, sondern eher von einem wünschenswerten Mindestmaß. Daher ist die 100.000-der Hürde für uns für den Anfang ein gutes Maß. Man wird sehen, wie sich die Bürger-akzeptanz und Bürgerbeteiligung entwickeln. Falls diese zu gering sind, dann kann man aus unserer Sicht die Hürde später gerne auch senken bzw. bei (Veto-)Volksabstimmungen zu Gesetzen eine niedrigere Hürde beschließen, wie das in der Schweiz der Fall ist.

Hauptgrund 6: Weil Änderungen der Bundesverfassung von großer Tragweite sein können und deshalb mehrheitlich durch das Volk beschlossen werden sollten. Änderungen der Bundesverfassung sind von so großer Bedeutung, dass diese nicht dem Tauschhandel der Parlamentsparteien überlassen werden sollten.

Hauptgrund 7: Weil auch internationale Verträge von großer Tragweite für Österreich sein können, sollten diese vor Inkrafttreten in Österreich einer Volksabstimmung in Österreich unterzogen werden müssen (z.B. internationale Handelsverträge wie CETA, EU-Lissabon-Vertrag, EURATOM-Vertrag, usw.).
 .

Wieviel? Aktueller Stand an Unterstützungserklärungen:

Bundesländer alphabetisch:
Bundesland Unter-
stützer
 Zeichnungs-
 berechtigte
Bundesland Unter-
stützer
 Zeichnungs-
 berechtigte
Burgenland 912        232.374 Steiermark 3.574        963.250
Kärnten 1.561        436.412 Tirol 1.758        541.050
Niederösterreich  6.224     1.288.288 Vorarlberg 880        272.827
Oberösterreich 4.403     1.100.581  Wien 6.726     1.146.655
Salzburg 1.530        393.958 ÖSTERREICH  27.568     6.375.395
Stand: 1. April 2019, 20:00 Uhr (Endstand)

Die 10 besten Gemeinden mit über 5.000 Stimmberechtigten  in Österreich
im Einleitungsverfahren des Volksbegehrens "Für verpflichtende Volksabstimmungen":
Gemeinden Unterstützer 
    absolut
   . Gemeinden mit über 5.000 
     Stimmberechtigten 
 Unterstützer 
  relativ in %
Wien           3.875 Groß-Enzersdorf, NÖ      0,56%
Graz              723 Deutsch-Wagram, NÖ       0,51%
Linz              306 Wiener Neudorf, NÖ      0,47%
Salzburg, Stadt               242 Hitzendorf, Stmk      0,45%
Klagenfurt              235 Vösendorf, NÖ      0,45%
Innsbruck              222 Seiersberg-Pirka, Stmk      0,42%
Villach              128 Eggersdorf, Stmk      0,41%
Wels              101 Völs, Tirol      0,41%
Sankt Pölten                89 Traiskirchen, NÖ      0,40%
Dornbirn                68 Graz, Stmk      0,37% 
Stand: 1. Jänner 2019, 7:35 Uhr
 

Unsere Ziele:

in Phase 1: Bereits geschafft.
Der Einleitungsantrag wurde am 25. Okt. 2018 beim Innenministerium in Wien mit  14.721 Unterstützungserklärungen eingereicht.

in Phase 2: Es gibt in Phase 2 eine spezielle Eintragungswoche (25.3.-1.4.2019) auf den Ämtern.
Da die 100.000 Stimmen-Grenze nicht überschritten wurde, braucht das Voksbegehren leider nicht im Parlament besprochen werden.

in Phase 3: Die Beschlußfassung eines Gesetzes für verpflichtende Volksabstimmungen in Österreich durch den österreichischen Nationalrat entfällt leider.
 .

Wer? Initiator / Bevollmächtigter / Zeichnungsberechtigte:

* Am 22. März 2018 brachte Initiator Mag. Robert Marschall (WFÖ-Obmann) das Volksbegehren beim österreichischen Innenministerium ein. Er ist der Bevollmächtigte des Volksbegehrens "Für verpflichtende Volksabstimmungen".
* "WIR für ÖSTERREICH" sind Betreiber und Unterstützer des Volksbegehrens.

* Wer darf das Volksbegehren unterschreiben?
  Antwort: Zeichnungsberechtigt sind alle Österreicher ab 16 Jahre, auch Auslandsösterreicher.
  Rechtsgrundlage: §7 Volksbegehrensgesetz: "Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums (§ 6 Abs. 3) das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt und zum Stichtag in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist."
 .

Rechtsgrundlagen:

=> Bundesverfassungsgesetz (B-VG)
=> Volksabstimmungsgesetz 1972 (VAbstG)
=> Volksbegehrengesetz 2018 (VoBeG)
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Resümee und Anregung von "WIR für ÖSTERREICH":

Der Bundesverfassungsgesetzgeber möge folgenden neuen Artikel 43a B-VG beschließen:
     „Eine Volksabstimmung über einen Gesetzesvorschlag ist innerhalb eines halben Jahres durchzuführen, wenn dies zumindest von 100.000 Wahlberechtigten im Rahmen eines Volksbegehrens verlangt wird und ebenso bei jeder Änderung der Bundesverfassung. Das Volk ist der Souverän. Das Ergebnis jeder Volksabstimmung ist rechtsverbindlich und ohne jeglichen Verzug umzusetzen.“

Eine gute Demokratie kann es nur auf Basis einer echten direkten Demokratie funktionieren und nicht auf Basis von Bevormundung des Volkes durch die Politiker im Parlament. Das Volk muß seine Volksvertreter jederzeit korrigieren können und nicht erst Jahre später am nächsten Wahltag.

Deshalb haben  WIR für ÖSTERREICH dieses Volksbegehren ins Leben gerufen.
Wir hoffen auf eine breite Unterstützung durch das österreichische Volk.
Die herrschenden Parteien - die ja bis jetzt dem Volk verboten haben Volksabstimmungen selbst einzuleiten - werden das wohl niemals korrigieren.
Das Volk muss da schon selbst aktiv werden, wenn es eine demokratische Verbesserung will.
Das österreichische Volk hat jetzt bei diesem Volksbegehren die Möglichkeit dazu.

Wir alle unterzeichnen jetzt das Volksbegehren "Für verpflichtende Volksabstimmungen", so rasch als möglich. Nützen auch Sie Ihr Stimmrecht.  (Zeichnungsberechtigt sind alle Österreicher ab 16 Jahre.)
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Weiterführende Informationen über Direkte Demokratie:


 

* Verein Mehr Demokratie: die parteiunabhängige Initiative für eine Stärkung direkter Demokratie.

* Österreich entscheidet: gegründet 2016; Initiator der Bürgerbewegung ist Hermann Arnold

* Demokrativ: - DIREKTE DEMOKRATIE FÜR ÖSTERREICH; Nutze die überparteiliche Diskussionsplattform Demkorativ.at um mit Politikern, Abgeordneten, Gemeinden und Behörden sachlich über aktuelle, politische Themen zu diskutieren.

* Laufende Volksbegehren in Österreich, zusammengestellt vom Stadtmagazin Wien-konkret

* Artikel über Direkte Demokratie auf wikipedia
 

20. Dez. 2018: Frankreichs Gelbwesten fordern direkte Demokratie.
"Braucht Frankreich mehr Demokratie? Direkte gar? Die Frage ist durch die Gelbwesten-Proteste aufgekommen und wird immer reger diskutiert, während die Bewegung selbst am Abflauen ist. Die "Gilets Jaunes" fordern ein "Referendum durch Bürgerinitiative", kurz "RIC" genannt. Lange Zeit durch die sozialpolitischen Anliegen verdrängt, schält es sich als zentraler Punkt einer Bewegung heraus, die sich als Volkes Stimme gegen die Eliten versteht. "In Paris gelten wir als Störfaktor, nicht als Souverän", argumentierte ein älterer Gelbwestenträger in Orléans. "Die Möglichkeit von Volksinitiativen würde die Machtverhältnisse umkehren." ...Die Debatte ist in Frankreich nicht neu. Der vertikal gegliederte Zentralstaat hat mit Basisdemokratie nicht viel am Hut. ... Auch die Linkspartei "Unbeugsames Frankreich" schwimmt auf der gelben Welle mit: Sie hat diese Woche einen Vorstoß eingereicht, der wie die "Gilets Jaunes" ein eigentliches Verfassungsrecht auf Volksinitiativen schaffen will. Dafür sollen nur noch 700.000 Unterschriften nötig sein. ... "
Quelle: Der Standard vom 20.12.2018
Anmerkung WFÖ: Wenn der Standard schon nicht vom Volksbegehren für mehr direkte Demokratie in Österreich berichtet, so berichtet er wenigstens über diese Forderung aus Frankreich. Immerhin!
700.000 Unterschriften bei 67 Millionen Einwohner entspricht ca 100.000 Unterschriften bei 8 Millionen Einwohnern (Österreich).
 

19. Dez. 2018: Frankreich: "Gelbwesten" träumen von direkter Demokratie nach Schweizer Vorbild.
"... Auf den Spruchbändern der "Gelbwesten", die Frankreich seit einem Monat auf den Kopf stellen, steht häufig "RIC". Die drei Letter stehen für "référendum d’initiative citoyenne", was mit Referendum der Bürgerinitiative übersetzt werden kann und der Schweizer Volksinitiative entspricht. In einem Video, das von fast einer Million Internetnutzern gesehen wurde, kommentiert ein "Gilet Jaune": "Es gibt nichts zu verhandeln. Um die Macht zurückzugewinnen, müssen wir das RIC fordern." ...Als Referenz beziehen sich die "Gelbwesten" meist auf die Schweiz, den kleinen Nachbarn, wo "die Dinge seit Jahrhunderten sehr gut laufen" ... "Sie beschränkt sich auf von Herrschern angeordnete Abstimmungen, was weit entfernt von der direkten Demokratie ist." Zum Beispiel beraumten Napoleon und dessen Neffe Napoleon III. oder General de Gaulle Volksabstimmungen an. ... Um der Herausforderung der "Gelbwesten" zu begegnen, wird Anfang nächsten Jahres eine grosse nationale Konsultation stattfinden.  ..."
Quelle => swissinfo.ch vom 19.12.2018

15. Dez. 2018: Die Kleine Zeitung über die Gelbwesten-Proteste in Frankreich:
"... Mittlerweile haben sich die Forderungen teilweise geändert. Viele der Demonstranten protestierten in Paris für mehr direkte Demokratie. Forderungen nach Einführung eines Bürgerreferendums wurden laut. ..."
Qu. Kleine Zeitung vom 15.12.2018

3. Dez. 2018: Frankreich: Warum die Gelbwesten zornig sind.
"... Die Opposition drängt die Staatsführung zu echten Zugeständnissen in Form einer Pause bei den geplanten Abgabenerhöhungen oder, was für Macron viel riskanter wäre, einer Volksabstimmung darüber. ..."
Qu.: Die Presse vom 3.12.2018
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Leserbrief / Postings:

Schönen Guten Morgen,
Habe leider auch nichts gewusst von diesen Volksbegehren. Ja, wie soll man hingehen, wenn man nicht informiert wird, die Medien, die über jeden Mord tagelang mit intimsten Fotos, Nahaufnahmen, etc. stündlich berichten kann, aber die für den Bürger wichtigen Sachen verschweigt?
   Die Volksbegehren würden SEHR wohl von der Regierung angenommen werden. Ich kenne das bestens, habe über 30 Jahre in der Schweiz gelebt. Nur, sowohl die Politik als auch das Volk müssen konsequent sein. ...
Mfg G. K.  6.4.2019

Volksabstimungen statt Straßendemos:
Ich glaub das beste, was die Gelbwesten fordern könnten, wäre mehr direkte Demokratie. Die Bürger sollen wie in der Schweiz, durch Sammeln von Unterstützungserkärungen, eine Volksabstimmung über einen Verfassungstext starten können. Dann bräuchten die Gelbwesten nicht mehr zu demonstrieren, sondern könnten eine Voksabstimmung über ein Thema starten. Das Problem, dass Wahlversprechen gebrochen werden oder sich Parteien von den "Reichen" korrumpieren lassen, hat man bei einer Volksabstimmung nicht.
S.M. 12.12.2018

Gelbwesten in Österreich:
In Österreich wären die Gelbwesten eigentlich auch schon seit einiger Zeit überfällig...
Oli 12.12.2018

Hr. Kickel tut was.
Na endlich Hr. Innenminister hat die Eintragunsfrist für das erste Volksbegehren der Wir für Österreich Partei bekanntgegeben.
Hoffentlich werden es noch mehr.
Mit freundlichen Grüßen die Patrioten aus Gänserndorf!
16. Nov. 2018

Anm. WFÖ: Der Innenminister Kickl hat das nicht freiwillig gemacht, sondern weil wir ihm aufgrund unseres Antrages gezwungen haben, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Er hat den Eintragungszeitraum am letzten Tag der 3-wöchigen Entscheidungsfrist bekannt gegeben - immerhin.
 


www.wfoe.at / Volksbegehren "Für verpflichtende Volksabstimmungen" http://infokunst.at