Autobahnmaut / CETA / EURATOM / faires Wahlrecht / Volksabstimmungen / Grenzschutz / Neutralität / weniger Fluglärm
Übersicht:
Text des Volksbegehrens
Eintragungsfrist
Eintragungsorte
Gründe
für das Volksbegehren
Aktueller
Stand an Unterstützungserklärungen
Initiatoren
des Volksbegehrens
Rechtsgrundlagen
Resümee und Anregung
von "WIR für ÖSTERREICH"
Weiterführende
Informationen
Postings
Bei Interesse an weiteren Informationen (ca. 1x
im Monat), bitte hier anmelden =>
WFÖ-Rundschreiben
Kontakt: info@wfoe.at
Bevollmächtigter des Volksbegehrens Mag.
Marschall: 0676-403 90 90.
Das Wichtigste in Kürze:
26.9.2019: VfGH gibt der Anfechtung nicht statt.
Der VfGH hat im Verfahren W
III 1 / 2019-17 am 26. Sept. 2019 die Anfechtung abgelehnt.
Da sollte man sich schön langsam fragen, ob das nicht die reinste
Willkür ist.
* Kein Verstoß gegen §10 VolksbegehrenG 2018 (VoBeG)
im Hinblick auf das unveränderte Zugänglichmachen der Begründung
des Volksbegehrens: Bei dem von der Bundeswahlbehörde nicht veröffentlichten
Abschnitt handelt es sich - laut VfGH - inhaltlich um keinen Teil der Begründung
des Volksbegehrens.
WFÖ: Die Bundeswahlbehörde und
der VfGH entscheiden also selbst, was ihrer Meinung nach die "Begründung"
ist und was nicht. Eindeutig fest steht jedenfalls, dass nicht die ganze
Begründung vom Antragsteller veröffentlicht wurde.
* Kein Verstoß gegen Art. 41 Abs2 B-VG
Laut VfGH wird die Unterscheidung in verschiedene Verfahrensabschnitte
(Einleitungs- und Eintragungsverfahren) erst im VoBeG getroffen, in Art.
41 Abs2 B-VG ist keine Differenzierung vorgesehen. Es kommt daher nicht
darauf an, ob es sich um die Abgabe einer - ausdrücklich so bezeichneten
- Unterstützungserklärung iSd §5 VoBeG oder eine Eintragung
iSd §11 VoBeG handelt.
WFÖ: Der VfGH will sich nicht damit
auseinandersetzen, dass "Unterstützungserklärung" und "Eintragungen"
im Volksbegehrensgesetz eben verschieden geregelt wurden. Das ist besonders
deutlich an der unterschiedlichen Bezeichnung für jedermann zu erkennen.
* Keine Bedenken gegen die Möglichkeit
einer elektronischen Eintragung iSd §11 Abs1 Z1 VoBeG:
VfGH-Entscheidung: "... Das Vorbringen "das
Verfahren [sei] durch EDV-Leute im Bundesministerium für Inneres und
für externe Hacker manipulierbar [und] 100.000 Stimmen könnten
von diesen ergänzt oder gelöscht werden, ohne dass es jemand
in der beschlussfassenden Bundeswahlbehörde mitbekäme" wäre
vor dem Hintergrund von §67 Abs1 VfGG hinreichend substantiiert darzutun
gewesen; ihm liegen aber bloß unbestimmt gehaltene Behauptungen ohne
zureichendes Substrat zugrunde. ..."
WFÖ: Der VfGH wollte der Frage der
Manipulierbarkeit der elektronischen Unterstützungen offenbar nicht
nachgehen, denn sonst hätte er die Möglichkeit der Manipulierbarkeit
wahrnehmen müssen. Zu diesem Zwecke gab es auch keine öffentliche,
mündliche Verhandlung, so wie es das VfGG eigentlich vorsieht. Die
Bundeswahlbehörde hat jedenfalls nur das Benutzerhandbuch der EDV-Anwendung
zu seiner Verteidigung vorgebracht und meinte damit zu beweisen, dass ein
Hackerangriff nicht möglich gewesen wäre!!! Dabei weiß
doch die ganze Welt, dass Hacker sogar schon ins Pentagon edv-mäßig
eingedrungen sind.
* behaupteter Verstoß gegen §14 VoBEG:
VfGH-Entscheidung: "... Zum behaupteten
Verstoß gegen §14 VoBEG mangels eigener Kontroll- und Rechentätigkeiten
der Bundeswahlbehörde ist festzuhalten, dass die Bundeswahlbehörde
nach dem VoBeG keine eigenen Ermittlungen durchzuführen hat. ..."
WFÖ: Dabei dachten wir, dass die
Bundeswahlbehörde die Richtigkeit prüft und feststellt, bevor
sie das Ergebnis des Volksbegehrens beschließt. Dem ist laut VfGH-Entscheidung
nicht so. Das die Bundeswahlbehörde beschließt etwas, wovon
sie keine Ahnung hat. Das dient alles offensichtlich nur zur Beruhigung
des österreichischen Volkes, dem ein supersauberes Verfahren vorgegaukelt
werden soll.
* Befangenheit der Mitglieder der Bundeswahlbehörde:
VfGH-Entscheidung: "...Soweit der Anfechtungswerber
die unrichtige Zusammensetzung der Bundeswahlbehörde daraus ableitet,
dass befangene, nicht "unparteiliche" Mitglieder mitgewirkt hätten
und somit ein Verstoß gegen §16 Abs2 NRWO vorliege, genügt
ein Hinweis darauf, dass gemäß Art26a Abs1 B-VG den Wahlbehörden
als stimmberechtigte Beisitzer Vertreter der wahlwerbenden Parteien anzugehören
haben, wobei insbesondere die (proporzmäßige) Zusammensetzung
der Wahlbehörden die Objektivität dieser Behörden verbürgen
soll. ..."
WFÖ: Der VfGH begüngt sich damit,
dass Gesetz zu wiederholen, ohne die Verfassungswridrigkeit des Gesetzes
prüfen und erkennen zu wollen. Jedenfalls ist das erfreulich, dass
der VfGH die Befangenheit der Mitglieder der Bundeswahlbehörde (ÖVP,
SPÖ, FPÖ, Grüne, NEOS) zur Kenntnis nimmt. Dass der VfGH
deren Objektivität hervorhebt, weil sie ja proporzmäßig
zusammengesetzt sind, ist hingegen aus unserer Sicht eine Farce.
* Die Zusammensetzung der Bundeswahlbehörde ist nicht mehr feststellbar.
VfGH-Entscheidung: "... Der
Anfechtungswerber bringt weiters vor, dass nicht mehr feststellbar sei,
wie die Bundeswahlbehörde tatsächlich zusammengesetzt gewesen
sei, und "welche der anwesenden Ersatzmitglieder die fehlenden Mitglieder
ersetzten und welche Ersatzmitglieder eben Ersatzmitglieder blieben". Dem
hält die Bundeswahlbehörde entgegen, dass sich aus der Anwesenheitsliste
der Sitzung der Bundeswahlbehörde am 10.04.2019 klar feststellen lasse,
welche der anwesend gewesenen Personen stimmberechtigt gewesen seien und
welche nicht; für einen klareren Überblick bediene man sich zudem
eines Tischkarten-Systems, wobei bei einer Abstimmung nur die Stimme einer
vor einer weißen Tischkarte sitzenden Person (und somit eines Beisitzers)
eine zu zählende Stimme sei. Zudem werde anhand einer Tonaufzeichnung
ein internes "Resümeeprotokoll" erstellt. Angesichts dieser Ausführungen,
des mit den Wahlakten übermittelten Protokolls und der Anwesenheitsliste
zur Sitzung der Bundeswahlbehörde vom 10.04.2019 ergibt sich für
den VfGH, welche Mitglieder an der Sitzung teilgenommen haben und dass
die Bundeswahlbehörde jedenfalls in beschlussfähiger Weise besetzt
war, weshalb das Vorbringen des Anfechtungswerbers insofern ins Leere geht.
..."
WFÖ: Schöne Umschreibung, dass
der VfGH leider selbst nicht feststellen konnte, welche Mitglieder bzw.
Ersatzmitglieder der Bundeswahlbehörde mitgestimmt haben und welche
nicht. Also begnügt sich der VfGH damit, dass die Bundeswahlbehörde
beschlußfähig gewesen war.
Die ganze => VfGH-Entscheidung zum Nachlesen
Liebe Österreicher!
Erkennt Ihr das Problem, dass Österreich
mit seinem Verfassungsgericht hat?
---
15.5.2019: Nachricht vom VfGH, dass das Anfechtungsverfahren eingeleitet
wurde.
Die Bundeswahlbehörde hat nun 8 Wochen Zeit, die Verfahrensakte dem Verfassungsgerichtshof vorzulegen. Es steht der Wahlbehörde frei, spätestens bei Vorlage der Wahlakten auch eine Gegenschrift einzubringen.
Das Anfechtungsverfahren zum Volksbegehren ist somit bereits
beim VfGH gestartet.
Wir haben zumindest keinen groben Fehler begangen, der dem VfGH eine
unmittelbare Zurückweisung ermöglicht hätte.
7.5.2019: Anfechtung des Volksbegehrens "Für verpflichtende
Volksabstimmungen" beim VfGH eingereicht.
Heute hat Mag. Robert Marschall die Anfechtung des Volksbegehrens "Für
verpflichtende Volksabstimmungen" beim Verfassungsgerichtshof in Wien eingereicht.
* Die Begründung des Volksbegehrens „Für verpflichtende
Volksabstimmungen“ wurde vom Innenministerium nur teilweise veröffentlicht.
So fehlt z.B. von der letzten Seite der Begründung ein Drittel. Der
vom Bundesministerium für Inneres auf jeder Seite angeführte
Hinweis, wo unter anderem steht: „wird gemäß § 10 VoBeG
in unveränderter Form veröffentlicht. …“, stimmt nicht.
=> eingereichte
Originalversion der Begründung
=> veröffentlichte
Begründung durch das Innenministeriums
* Die Eintragungen zum Volksbegehren wurden elektronisch
durchgeführt (obwohl E-Voting in Österreich aus guten Gründen
NICHT eingeführt wurde). Die Bundeswahlbehörde hat die elektronischen
Eintragungen – im Widerspruch zu Artikel 41 Abs. 2 B-VG (der nur eine elektronische
Unterstützung erlaubt) – nicht für ungültig erklärt.
* Die Bundeswahlbehörde hat keinerlei Ermittlungs- oder Kontrollhandlungen
zur Feststellung des Ergebnisses gesetzt (§14 Abs. 2 VoBeG.).
Die Bundeswahlbehörde hat weiters lediglich die (vom Innenministerium?)
vorgelegten Zahlen beschlossen. Kein einziges Mitglied hatte versucht,
sich auch nur stichprobenartig von der Richtigkeit der (durch das Innenministerium?)
ermittelten Zahlen zu vergewissern. Einblick in die EDV-mäßige
Verarbeitung der Daten wurde seitens des Bundesministeriums für Inneres
nicht angeboten oder gewährt.
Ganze => Anfechtung
des Volksbegehrens zum Herunterladen.
Ceterum censeo: Im Übrigen meine ich mit Barack Obama,
dass Wahlen alleine noch keine Demokratie machen.
.
Reaktionen zum Ergebnis:
4.4.2019: Die verlogene Welt der Medien:
... Da haben in der Vorwoche gleich zwei Volksbegehren stattgefunden
(eines gegen Ceta, eine für die Einführung einer echten direkten
Demokratie). Da sie aber absolut ohne jede Berichterstattung stattgefunden
haben, war auch die Teilnahme jämmerlich niedrig. Die allermeisten
Österreicher haben nicht einmal etwas erfahren davon, während
sie bei anderen Volksbegehren mit Hunderten Meldungen überschüttet
und anagitiert werden.
Die Medien und insbesondere der öffentlich-rechtliche Rundfunk
benutzen ihre Gatekeeper-Rolle in geschlossener Formation, um immer nur
über jene Volksbegehren zu berichten, die von linken Gruppen getragen
werden. Wie es etwa die in Wahrheit völlig marginale Frage gewesen
ist, ob es einige Gasthäuser geben kann, in deren Hinterzimmern geraucht
werden darf.
Dabei war der Kampf gegen Ceta lange sowohl grüne wie rote
(und auch blaue) Parole. Und auch die direkte Demokratie war einst
grüne Forderung. Aber wenn das Gleiche von einer nicht-linken Splitterpartei
kommt, wird es totgeschwiegen.
Ich persönlich bin zwar froh, dass es Ceta gibt. Der
grün-rot-blaue Widerstand dagegen ist absolut dumm, schadet den Konsumenten
und dient dem Eigeninteresse einiger europäischer Konzerne. Aber das
ändert nichts daran, dass das ein solches einseitiges Totschweigen
durch die Medien zutiefst undemokratisch und ein weiterer Missbrauch der
Rolle als "Vierte Gewalt" oder gar als "öffentlich-rechtlicher Zwangsgebührenkassierer"
ist. ...
=> Andreas
Unterbergers Tagebuch vom 4.4.2019
1.4.2019: Stellungnahme zum Ergebnis des Volksbegehrens:
Der britische Soziologe Colin Crouch schrieb vor 15 Jahren seine „…
These über die Degenerierung der Demokratie durch Politiker, die nur
den Interessen der Konzerne dienen. Zwar würden demokratische Institutionen
noch formal bestehen, aber diese seien bloß leere Hüllen. …“
Qu => https://orf.at/stories/3114272/
So eine „Degenerierung der Demokratie“ ist auch gerade in Österreich
zu bemerken. Nachdem ÖVP & FPÖ die 881.000 Unterstützer
des Don´t-Smoke Volksbegehren im Parlament schubladisiert haben,
ist für viele Österreicher klar, dass Volksbegehren nichts mehr
bringen. Wobei die bisherigen 42 Volksbegehren in der 2. Republik Österreichs
auch keine einzige Volksabstimmung bewirkt haben!
Neu ist, diesmal haben die meisten bundesweiten Zeitungen
in Österreich unseres Wissens nichts zu den beiden laufenden Volksbegehren
„Für verpflichtende Volksabstimmungen“ und „CETA-Volksabstimmung“
gebracht, nicht einmal die Kronenzeitung, Heute, KURIER, Die Presse und
Der Standard. Zur Pressekonferenz der Initiatoren der beiden Volksbegehren
kam kein einziger Journalist! Die Eintragungszeit und der Text der Volksbegehren
wurden ihren Zeitungslesern und im ORF-Fernsehen nicht bekannt gegeben.
So wurden aktuell die letzten Reste der direkten Demokratie in Österreich
durch Verschweigen begraben.
Was kommt als nächstes in der EU, bei der neoliberalen Globalisierung
und der Islamisierung der Welt auf uns zu?
Eine (auf 5 Jahre?) beschränkte Schein-demokratie? Oder haben
wir die eh schon?
PS: Danke jedenfalls den ca. 27.568 Demokraten,
die unsere Volksbegehren für mehr Demokratie unterstützt haben.
Rückfragehinweis: Mag. Robert Marschall, WFÖ-Obmann,
.
1. April 2019: Ergebnis: 27.568 Stimmen
* Damit hat es das Volksbegehren nicht geschafft, im Parlament - wie
die bisherigen 42 Volksbegehren - abgelehnt zu werden.
* Für eine parlamentarische Behandlung wären 100.000 Unterstützungserklärungen
notwendig gewesen.
* Danke jedenfalls den ca. 27.568 Demokraten, die unser Volksbegehren
für mehr Demokratie unterstützt haben.
.
Für
verpflichtende Volksabstimmungen:
"Wir wollen, dass das österreichische Volk nicht mehr von Politikern
bevormundet werden kann.
Daher regen wir eine Bundesverfassungsgesetzes-Änderung derart
an, dass eine Volksabstimmung über einen Gesetzesvorschlag innerhalb
eines halben Jahres durchgeführt werden muss, wenn dies von mehr
als 100.000 Wahlberechtigten verlangt wird und ebenso vor jeder Änderung
der Bundesverfassung und vor dem Abschluss eines Staatsvertrages.
Das Ergebnis einer jeden Volksabstimmung ist raschest umzusetzen."
.
Die Einleitungsphase ist bereits erfolgreich
abgeschlossen.
Der Zeitraum für die Eintragungswoche wird
der Innenminister bis Mitte November 2018 bekannt geben.
Die Eintragungswoche wird zwischen Mo. 25.
März und Mo. 1. April 2019 sein.
Stichtag: 18. Februar 2019:
"Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums
(§ 6 Abs. 3) das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt und zum Stichtag
in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist." (Quelle:
§ 7. Volksbegehrengesetz).
Somit sind alle österreichischen Staatsbürger stimmberechtigt,
die am 1. April 2019 das 16. Lebensjahr vollendet haben, und nicht
von der Stimmabgabe ausgeschlossen sind.
Beginn des Eintragungszeitraumes: 25. März 2019.
Ende des Eintragungszeitraumes: 1. April 2019.
Das Volksbegehren und diese Eintragungswoche wird von allen Gemeinden
Österreichs speziell kundgemacht werden und zwar mit Namen des Volksbegehren,
seinem Inhalt und den dafür verlängerten Öffnungszeiten
der Ämter.
Danach erfolgt auch meistens eine Berichterstattung zum jeweiligen
Volksbegehren in den Medien.
.
So können Sie eine => Unterstützungserklärung
für ein Volksbegehren unterschreiben
Der Betreiber eines Volksbegehren erhält seit 1.1.2018 keine Personendaten
der Unterstützer mehr.
Wenn Sie ein Volksbegehren über das Internet unterstützen,
dann erhält auch Ihr Gemeindeamt von Ihnen als Unterstützer
KEINE
Daten mehr, sondern nur mehr das Innenministerium.
Ablauf der => Online-Unterstützung
über Internet Mo-So von 0-24 Uhr
Ablauf der => Offline-Unterstützung
am Amt zu den normale Öffnungszeiten
(NEU seit 1.1.2018: Man kann in jeder Gemeinde unterschreiben, nicht
nur am Hauptwohnsitz)
Gleichzeitig können Sie auch gleich unsere anderen laufendenen
Volksbegehren unterschreiben:
siehe => laufende Volksbegehren
in Österreich
.
Hauptgrund 2: Weil Volksabstimmungen
in der österreichischen Bundesverfassung (B-VG) grundsätzlich
vorgesehen sind:
* Artikel 1. B-VG: "Österreich ist eine demokratische Republik.
Ihr
Recht geht vom Volk aus."
Die österreichische Bundesverfassung wird in weiterer Folge in
Bezug auf Volksabstimmungen nur in Artikel 43, Artikel 44 und Artikel 60
konkreter. Demnach sind derzeit Volksabstimmungen nur dann durchzuführen,
wenn dies mittels Gesetzesbeschlüssen der Nationalrat so beschließt
oder bei einer Gesamtänderung der Bundesverfassung oder zwecks vorzeitiger
Absetzung des Bundespräsidenten, wenn die Bundesversammlung es so
beschließt.
* Artikel 43 B-VG: "Einer Volksabstimmung ist jeder Gesetzesbeschluss
des Nationalrates nach Beendigung des Verfahrens gemäß Art.
42 beziehungsweise gemäß Art. 42a, jedoch vor seiner Beurkundung
durch den Bundespräsidenten, zu unterziehen, wenn der Nationalrat
es beschließt oder die Mehrheit der Mitglieder des Nationalrates
es verlangt."
* Artikel 44 B-VG (3): „Jede Gesamtänderung der Bundesverfassung,
eine Teiländerung aber nur, wenn dies von einem Drittel der Mitglieder
des Nationalrates oder des Bundesrates verlangt wird, ist nach Beendigung
des Verfahrens gemäß Art. 42, jedoch vor der Beurkundung durch
den Bundespräsidenten, einer Abstimmung des gesamten Bundesvolkes
zu unterziehen.“
* Artikel 60 B-VG (6): "Vor Ablauf der Funktionsperiode kann
der Bundespräsident durch Volksabstimmung abgesetzt werden. Die Volksabstimmung
ist durchzuführen, wenn die Bundesversammlung es verlangt."
Derzeit fehlt aber in der österreichischen Bundesverfassung, dass
das österreichische Volk Volksabstimmungen selbst einleiten kann!!!
Die angeblichen Volksvertreter im Parlament taten dies bisher leider
auch nicht freiwillig. Aus keinem einzigen der bisher 42 Volksbegehren,
die es bisher in der 2. Republik Österreichs seit dem Jahr 1955 gab,
ließen die Volksvertreter eine Volksabstimmung zu. Alle Volksbegehren
wurden bisher parlamentarisch „abgewürgt“. Das entspricht einer Ablehnungsquote
von 100% der Volksbegehren durch die Volksvertreter im Parlament. Unfassbar.
Dieses antidemokratische Abstimmungsverhalten der (angeblichen) Volksvertreter
gegen das österreichische Volk muss aus unserer Sicht endlich gestoppt
werden.
Exkurs: Derzeit sind nicht einmal die Oppositionsparteien im österreichischen
Parlament in der Lage, eine Volksabstimmung einzuleiten. Die derzeitige
Oppositionspartei SPÖ stellte im österreichischen Parlament einen
Antrag auf Abhaltung einer Volksabstimmung zum CETA-Vertrag Teil 2 (betreffend
der Schiedsgerichte & Sonderklagerechte für Unternehmen). Dieser
Antrag auf Abhaltung einer Volksabstimmung wurde von der derzeitigen Regierungskoalition
bestehend aus ÖVP & FPÖ mit gemeinsamer absoluter Mehrheit
am 13. Juni 2018 im Nationalrat niedergestimmt. Die NEOS-Partei kam dabei
der ÖVP-FPÖ-Koalition zu Hilfe, ohne dass dies notwendig oder
sinnvoll war. Siehe auch
=> https://www.profil.at/oesterreich/nationalrat-ceta-ratifiziert-oevp-fpoe-neos-10131626
=> https://www.kleinezeitung.at/wirtschaft/5446207/Trotz-Protesten_OeVP-FPOe-Neos_Klare-Mehrheit-fuer-Ceta
=> https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2018/PK0670/
Hauptgrund 3: Aktuelle Beispiele aus dem heurigen Jahr 2018.
Das Volksbegehren „Don’t Smoke“ erreichte im heurigen Jahr 881.692
Eintragungen / Unterstützungen. Das sind 13,8% der Wahlberechtigten
in Österreich. (falls man dem Beschluss der Bundeswahlbehörde
vom 24.10.2018 zum Ergebnis dieses Volksbegehrens glauben schenkt. Die
Bundeswahlbehörde wird ganz überwiegend von Parteienvertretern
zusammengesetzt, die in nicht-öffentlichen Sitzungen entscheiden.
Die Protokolle der Sitzungen der Bundeswahlbehörde werden nicht veröffentlicht,
nicht beschlossen und nicht einmal den Mitgliedern der Bundeswahlbehörde
übermittelt! Welchen Zweck hat diese Geheimniskrämerei?)
Nicht einmal das Don´t Smoke-Volksbegehren
- das derzeit auf den hervorragenden Platz 7 der 42 bisherigen Volksbegehren
der 2. Republik Österreichs liegt - wollen die derzeitigen Regierungsparteien
auf Bundesebene umsetzen bzw. einer Volksabstimmung unterziehen.
Schon gar nicht will die derzeitige
Regierungskoalition beim „Frauenvolksbegehren“ oder beim „ORF ohne Zwangsgebühren“
eine Volksabstimmung durchführen, welche 481.959 (7,6%) bzw. 320.264
(5,0%) Eintragungen bzw. Unterstützungen erhielten.
So funktioniert die politische Mitbestimmung
des Volkes eindeutig nicht. Nach Artikel 1 der österreichischen Bundesverfassung
ist Österreich eine demokratische Republik, in der das Recht vom Volk
ausgeht und Volksbegehren somit nicht von einer Regierungskoalition abgewürgt
werden dürfen. Die jeweils regierenden Koalitionsparteien halten sich
aber - unseres Erachtens - in diesem wichtigen Punkt leider nicht an die
Bundesverfassung, weshalb es eine Nachschärfung braucht.
Hauptgrund 4: Weil das System der verpflichtenden Volksabstimmungen
- die vom Volk eingeleitet werden können - in der Praxis bereits in
der Schweiz sehr gut funktioniert.
Was wir hier mit unserem Volksbegehren für Österreich fordern
ist nicht nur theoretisch möglich, sondern das Vorbild der Demokratie
in der Schweiz zeigt, dass sich dieses direkt-demokratische System seit
mehr als 100 Jahren sehr gut bewährt hat und zu hoher Zufriedenheit
und hohem Wohlstand des schweizerischen Volkes geführt hat. Das wollen
wir auch für Österreich erreichen.
Hauptgrund 5: Weil 100.000 Wählerstimmen eine sinnvolle Anzahl
zur Einleitung eines Volksbegehrens sind.
Schon jetzt kann das österreichische Volk mit 100.000 Wählerstimmen
eine parlamentarische Bearbeitung eines Volksbegehrens erzwingen. In weiterer
Folge ist es logisch und sinnvoll, dass im Falle einer Ablehnung durch
die Volksvertreter im österreichischen Parlament, das österreichische
Volk selbst mittels Volksabstimmung entscheiden kann. (siehe auch Artikel
1 der Bundesverfassung).
In der Schweiz – die eine ähnlich große
Einwohnerzahl wie Österreich hat - sind ebenfalls 100.000 Unterstützungen
für die Einleitung von Volksabstimmungen durch das Volk nötig
(„Volksinitiative“). Im Falle von Gesetzen genügen in der Schweiz
sogar lediglich 50.000 Unterschriften, um ein Gesetz durch das Volk überprüfen
zu lassen („fakultatives Referendum“ bzw. „Veto-Referendum“).
Weiters ist die Hürde von 100.000 Eintragungen
& Unterstützungen hoch genug, um „Jux“-Volksbegehren zu vermeiden.
In den letzten 63 Jahren gab es 39 Volks-begehren mit über 100.000
Eintragungen & Unterstützungen, also nicht einmal eines pro Jahr.
Gemäß unserem Vorschlag hätte es somit in den letzten 63
Jahren weniger als eine Volksabstimmung pro Jahr in Österreich gegeben
und im Falle, daß sich das österreichische Parlament den Volksbegehren-Initiatoren
auch ohne Volksbegehren anschließt, sogar noch weniger. Da kann man
nicht von übermäßiger Inanspruch-nahme des direktdemokratischen
Instruments „Volksbegehren“ reden, sondern eher von einem wünschenswerten
Mindestmaß. Daher ist die 100.000-der Hürde für uns für
den Anfang ein gutes Maß. Man wird sehen, wie sich die Bürger-akzeptanz
und Bürgerbeteiligung entwickeln. Falls diese zu gering sind, dann
kann man aus unserer Sicht die Hürde später gerne auch senken
bzw. bei (Veto-)Volksabstimmungen zu Gesetzen eine niedrigere Hürde
beschließen, wie das in der Schweiz der Fall ist.
Hauptgrund 6: Weil Änderungen der Bundesverfassung von großer Tragweite sein können und deshalb mehrheitlich durch das Volk beschlossen werden sollten. Änderungen der Bundesverfassung sind von so großer Bedeutung, dass diese nicht dem Tauschhandel der Parlamentsparteien überlassen werden sollten.
Hauptgrund 7: Weil auch internationale Verträge von großer
Tragweite für Österreich sein können, sollten diese
vor Inkrafttreten in Österreich einer Volksabstimmung in Österreich
unterzogen werden müssen (z.B. internationale Handelsverträge
wie CETA, EU-Lissabon-Vertrag, EURATOM-Vertrag, usw.).
.
Bundesland | Unter-
stützer |
Zeichnungs-
berechtigte |
Bundesland | Unter-
stützer |
Zeichnungs-
berechtigte |
Burgenland | 912 | 232.374 | Steiermark | 3.574 | 963.250 |
Kärnten | 1.561 | 436.412 | Tirol | 1.758 | 541.050 |
Niederösterreich | 6.224 | 1.288.288 | Vorarlberg | 880 | 272.827 |
Oberösterreich | 4.403 | 1.100.581 | Wien | 6.726 | 1.146.655 |
Salzburg | 1.530 | 393.958 | ÖSTERREICH | 27.568 | 6.375.395 |
Die 10 besten Gemeinden mit über 5.000 Stimmberechtigten
in Österreich
im Einleitungsverfahren des Volksbegehrens "Für verpflichtende
Volksabstimmungen":
Gemeinden | Unterstützer
absolut |
. | Gemeinden mit über 5.000
Stimmberechtigten |
Unterstützer
relativ in % |
Wien | 3.875 | Groß-Enzersdorf, NÖ | 0,56% | |
Graz | 723 | Deutsch-Wagram, NÖ | 0,51% | |
Linz | 306 | Wiener Neudorf, NÖ | 0,47% | |
Salzburg, Stadt | 242 | Hitzendorf, Stmk | 0,45% | |
Klagenfurt | 235 | Vösendorf, NÖ | 0,45% | |
Innsbruck | 222 | Seiersberg-Pirka, Stmk | 0,42% | |
Villach | 128 | Eggersdorf, Stmk | 0,41% | |
Wels | 101 | Völs, Tirol | 0,41% | |
Sankt Pölten | 89 | Traiskirchen, NÖ | 0,40% | |
Dornbirn | 68 | Graz, Stmk | 0,37% |
Unsere Ziele:
in Phase 1: Bereits geschafft.
Der Einleitungsantrag wurde am 25. Okt. 2018 beim Innenministerium
in Wien mit 14.721 Unterstützungserklärungen eingereicht.
in Phase 2: Es gibt in Phase 2 eine spezielle Eintragungswoche
(25.3.-1.4.2019) auf den Ämtern.
Da die 100.000 Stimmen-Grenze nicht überschritten wurde, braucht
das Voksbegehren leider nicht im Parlament besprochen werden.
in Phase 3: Die Beschlußfassung eines
Gesetzes für verpflichtende Volksabstimmungen in Österreich durch
den österreichischen Nationalrat entfällt leider.
.
* Wer darf das Volksbegehren unterschreiben?
Antwort: Zeichnungsberechtigt sind alle Österreicher
ab 16 Jahre, auch Auslandsösterreicher.
Rechtsgrundlage: §7 Volksbegehrensgesetz:
"Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums (§
6 Abs. 3) das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt und zum Stichtag in der
Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist."
.
Eine gute Demokratie kann es nur auf Basis einer echten direkten Demokratie funktionieren und nicht auf Basis von Bevormundung des Volkes durch die Politiker im Parlament. Das Volk muß seine Volksvertreter jederzeit korrigieren können und nicht erst Jahre später am nächsten Wahltag.
Deshalb haben WIR für ÖSTERREICH dieses Volksbegehren
ins Leben gerufen.
Wir hoffen auf eine breite Unterstützung durch das österreichische
Volk.
Die herrschenden Parteien - die ja bis jetzt dem Volk verboten haben
Volksabstimmungen selbst einzuleiten - werden das wohl niemals korrigieren.
Das Volk muss da schon selbst aktiv werden, wenn es eine demokratische
Verbesserung will.
Das österreichische Volk hat jetzt bei diesem Volksbegehren die
Möglichkeit dazu.
Wir alle unterzeichnen jetzt das Volksbegehren "Für verpflichtende
Volksabstimmungen", so rasch als möglich. Nützen auch Sie Ihr
Stimmrecht. (Zeichnungsberechtigt sind alle Österreicher
ab 16 Jahre.)
.
* Verein Mehr Demokratie: die parteiunabhängige Initiative für eine Stärkung direkter Demokratie.
* Österreich entscheidet: gegründet 2016; Initiator der Bürgerbewegung ist Hermann Arnold
* Demokrativ: - DIREKTE DEMOKRATIE FÜR ÖSTERREICH; Nutze die überparteiliche Diskussionsplattform Demkorativ.at um mit Politikern, Abgeordneten, Gemeinden und Behörden sachlich über aktuelle, politische Themen zu diskutieren.
* Laufende Volksbegehren in Österreich, zusammengestellt vom Stadtmagazin Wien-konkret
* Artikel über Direkte
Demokratie auf wikipedia
20. Dez. 2018: Frankreichs Gelbwesten fordern direkte Demokratie.
"Braucht Frankreich mehr Demokratie? Direkte gar? Die Frage ist
durch die Gelbwesten-Proteste aufgekommen und wird immer reger diskutiert,
während die Bewegung selbst am Abflauen ist. Die "Gilets Jaunes" fordern
ein "Referendum durch Bürgerinitiative", kurz "RIC" genannt. Lange
Zeit durch die sozialpolitischen Anliegen verdrängt, schält es
sich als zentraler Punkt einer Bewegung heraus, die sich als Volkes Stimme
gegen die Eliten versteht. "In Paris gelten wir als Störfaktor, nicht
als Souverän", argumentierte ein älterer Gelbwestenträger
in Orléans. "Die Möglichkeit von Volksinitiativen würde
die Machtverhältnisse umkehren." ...Die Debatte ist in Frankreich
nicht neu. Der vertikal gegliederte Zentralstaat hat mit Basisdemokratie
nicht viel am Hut. ... Auch die Linkspartei "Unbeugsames Frankreich" schwimmt
auf der gelben Welle mit: Sie hat diese Woche einen Vorstoß eingereicht,
der wie die "Gilets Jaunes" ein eigentliches Verfassungsrecht auf Volksinitiativen
schaffen will. Dafür sollen nur noch 700.000 Unterschriften nötig
sein. ... "
Quelle: Der
Standard vom 20.12.2018
Anmerkung WFÖ: Wenn der Standard schon nicht
vom Volksbegehren für mehr direkte Demokratie in Österreich berichtet,
so berichtet er wenigstens über diese Forderung aus Frankreich. Immerhin!
700.000 Unterschriften bei 67 Millionen Einwohner
entspricht ca 100.000 Unterschriften bei 8 Millionen Einwohnern (Österreich).
19. Dez. 2018: Frankreich: "Gelbwesten" träumen
von direkter Demokratie nach Schweizer Vorbild.
"... Auf den Spruchbändern der "Gelbwesten",
die Frankreich seit einem Monat auf den Kopf stellen, steht häufig
"RIC". Die drei Letter stehen für "référendum
d’initiative citoyenne", was mit Referendum der Bürgerinitiative
übersetzt werden kann und der Schweizer Volksinitiative entspricht.
In
einem Video, das von fast einer Million Internetnutzern gesehen wurde,
kommentiert ein "Gilet Jaune": "Es gibt nichts zu verhandeln. Um die Macht
zurückzugewinnen, müssen wir das RIC fordern." ...Als Referenz
beziehen sich die "Gelbwesten" meist auf die Schweiz, den kleinen Nachbarn,
wo "die Dinge seit Jahrhunderten sehr gut laufen" ... "Sie beschränkt
sich auf von Herrschern angeordnete Abstimmungen, was weit entfernt von
der direkten Demokratie ist." Zum Beispiel beraumten Napoleon und dessen
Neffe Napoleon III. oder General de Gaulle Volksabstimmungen an. ... Um
der Herausforderung der "Gelbwesten" zu begegnen, wird Anfang nächsten
Jahres eine grosse nationale Konsultation stattfinden. ..."
Quelle => swissinfo.ch
vom 19.12.2018
15. Dez. 2018: Die Kleine Zeitung über die Gelbwesten-Proteste
in Frankreich:
"... Mittlerweile haben sich die Forderungen teilweise geändert.
Viele der Demonstranten protestierten in Paris für mehr direkte Demokratie.
Forderungen nach Einführung eines Bürgerreferendums wurden laut.
..."
Qu. Kleine
Zeitung vom 15.12.2018
3. Dez. 2018: Frankreich: Warum die Gelbwesten zornig sind.
"... Die Opposition drängt die Staatsführung zu echten
Zugeständnissen in Form einer Pause bei den geplanten Abgabenerhöhungen
oder, was für Macron viel riskanter wäre, einer Volksabstimmung
darüber. ..."
Qu.: Die
Presse vom 3.12.2018
.
Volksabstimungen statt Straßendemos:
Ich glaub das beste, was die Gelbwesten fordern könnten, wäre
mehr direkte Demokratie. Die Bürger sollen wie in der Schweiz, durch
Sammeln von Unterstützungserkärungen, eine Volksabstimmung über
einen Verfassungstext starten können. Dann bräuchten die Gelbwesten
nicht mehr zu demonstrieren, sondern könnten eine Voksabstimmung über
ein Thema starten. Das Problem, dass Wahlversprechen gebrochen werden oder
sich Parteien von den "Reichen" korrumpieren lassen, hat man bei einer
Volksabstimmung nicht.
S.M. 12.12.2018
Gelbwesten in Österreich:
In Österreich wären die Gelbwesten eigentlich auch schon
seit einiger Zeit überfällig...
Oli 12.12.2018
Hr. Kickel tut was.
Na endlich Hr. Innenminister hat die Eintragunsfrist für das erste
Volksbegehren der Wir für Österreich Partei bekanntgegeben.
Hoffentlich werden es noch mehr.
Mit freundlichen Grüßen die Patrioten aus Gänserndorf!
16. Nov. 2018
Anm. WFÖ: Der Innenminister Kickl
hat das nicht freiwillig gemacht, sondern weil wir ihm aufgrund unseres
Antrages gezwungen haben, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Er
hat den Eintragungszeitraum am letzten Tag der 3-wöchigen Entscheidungsfrist
bekannt gegeben - immerhin.
www.wfoe.at / Volksbegehren "Für verpflichtende Volksabstimmungen" | http://infokunst.at |